Fachliche Beschreibung – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Störungen der zentralen Hörfunktionen, Sprachentwicklungsstörungen in Form von Schädigungen der rezeptiven Diskrimination, der zentralen phonologischen und expressiv-phonetischen Musterbildung (außer Entwicklungsstammeln), Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit mit Cochlea-Implantat-Versorgung, nach Hörsturz oder bei Tubenbelüftungsstörung.
Allgemeinverständlich – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Kinder mit SP1 haben Schwierigkeiten dabei, Sprache zu verstehen, Laute korrekt zu bilden oder sich sprachlich auszudrücken. Das kann bedeuten, dass ein Kind Sätze falsch baut, Wörter nicht richtig ausspricht oder Gesprochenes nur schlecht versteht. Häufige Ursachen sind Hörstörungen, Verarbeitungsprobleme im Gehirn oder eine verzögerte Sprachentwicklung ohne erkennbare Ursache.
Zugeordnete ICD-10-Codes – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Verordnung – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
| Heilmittel | Sprech- und Sprachtherapie (30, 45 oder 60 Min), Sprech- und Sprachtherapie – Gruppe (45 oder 90 Min) |
|---|---|
| Höchstmenge je VO | 10 |
| Orient. Behandlungsmenge | 60 |
| Frequenzempfehlung | 1–3x wöchentlich |
| Frequenz-Detail | In der Regel 1-2x pro Woche. Höhere Frequenz (3x) bei schweren Störungen oder vor der Einschulung sinnvoll. Therapiepausen zur Überprüfung der Eigenentwicklung empfohlen. |
| Kombinierbar mit | SP2, SP3 |
Verordnungsbeispiel – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
| Heilmittelbereich | Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie |
|---|---|
| Indikationsschlüssel | SP1 |
| Leitsymptomatik | SP1b |
| Diagnose | Expressive Sprachentwicklungsstörung |
| ICD-10 | F80.1 |
| Therapiebedarf | Sprachtherapie 45 Min. |
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 2x wöchentlich |
Leitsymptomatiken – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
SP1a Schädigung der kognitiv-sprachlichen Funktionen
Nicht altersgemäß entwickelter Wortschatz, Satzbau und/oder morphologische Regelbildung, nicht altersgemäß entwickeltes Sprachverständnis.
Typische Therapieziele:- Verbesserung des Sprachverständnisses auf Wort- und Satzebene
- Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes
- Aufbau grammatischer Strukturen und morphologischer Regelbildung
- Verbesserung des Instruktionsverständnisses im Alltag
SP1b Schädigung der Sprechfunktionen
Störungen der Artikulation und/oder des Redeflusses.
Typische Therapieziele:- Verbesserung der Artikulationsgenauigkeit
- Aufbau korrekter phonologischer Muster
- Verbesserung der Redeflussfähigkeit
SP1c Schädigung der Hörfunktionen
Störungen der auditiven Merkspanne.
Typische Therapieziele:- Verbesserung der auditiven Merkfähigkeit
- Training der Lautdiskrimination
- Förderung der phonologischen Bewusstheit
Diagnostik – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Eingangsdiagnostik (Arzt) – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
- Tonaudiogramm
- Organbefund
- Sprachstatus
Weiterführende Diagnostik – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
- Entwicklungsdiagnostik
- Zentrale Hördiagnostik (AVWS)
- Neuropädiatrische Untersuchung
- Sprachanalyse
Logopädische Testverfahren – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| SETK 3-5 | Standardisierter Test Sprachverständnis/Produktion bei 3-5-Jährigen | Erstdiagnostik |
| PDSS | Differenzierte Diagnostik aller sprachlichen Ebenen | Erstdiagnostik |
| AWST-R | Erfassung des aktiven Wortschatzes | Erstdiagnostik, Verlauf |
| TROG-D | Prüfung Grammatikverständnis | Bei Verdacht auf rezeptive Störung |
Therapieverfahren – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Linguistisch fundierter Therapieansatz auf allen sprachlichen Ebenen (Phonologie, Lexikon, Morphologie/Syntax, Pragmatik).
Geeignet für: Alle Formen der SES
Siegmüller & Kauschke (2006)
Therapieansatz speziell für grammatische Störungen durch gezielte Inputoptimierung.
Geeignet für: Dysgrammatismus
Motsch (2010)
Elaborationstherapie zur Erweiterung des Wortschatzes. Vermittelt Strategien zum selbstständigen Wortlernen.
Geeignet für: Lexikalische Störungen
Motsch & Ulrich
Alltagsnahe Therapie in Handlungskontexten. Besonders geeignet für jüngere Kinder.
Geeignet für: Jüngere Kinder, geringe Sprachverständnisbasis
Prognose – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Bei frühzeitigem Therapiebeginn ist die Prognose gut. Viele Kinder holen den Rückstand innerhalb von 1-2 Jahren auf. Bei schweren Formen (USES, Autismus) kann Langzeittherapie nötig sein.
Typische Therapiedauer: Leichte SES: 20-30 Einheiten. Mittlere bis schwere SES: 40-60 Einheiten. USES oder Begleitstörungen: oft Langzeittherapie.
Einflussfaktoren – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
- Zeitpunkt des Therapiebeginns
- Schweregrad der Störung
- Rezeptive vs. expressive Störung (rezeptiv = schlechtere Prognose)
- Begleitdiagnosen
- Elternmitarbeit und sprachliches Umfeld
- Mehrsprachigkeit (kein Risikofaktor, aber Therapie muss angepasst sein)
Verlaufsphasen – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Diagnostik, Therapieplanung, erste Einheiten. Elternberatung.
Gezielter Aufbau der betroffenen sprachlichen Ebenen.
Alltagstransfer. Ggf. Therapiepause.
Red Flags – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Late-Talker-Kriterium. Abklärung empfohlen.
Mögliche Hörstörung. Tonaudiogramm erforderlich.
Kann auf Landau-Kleffner-Syndrom oder andere neurologische Ursachen hindeuten.
Fallbeispiel – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Titel: Lina, 3,5 Jahre – expressive Sprachentwicklungsstörung
Text: Lina wird von ihrer Kinderärztin überwiesen. Sie spricht nur Zweiwortsätze, ihr Wortschatz umfasst ca. 100 Wörter. Das Sprachverständnis ist altersgemäß. Die Therapie beginnt 2x wöchentlich. Nach 30 Einheiten bildet Lina Dreiwortsätze. Nach 50 Einheiten wird pausiert – sie liegt nur noch leicht unter der Altersnorm.
Häufige Verordnungsfehler – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
- SP1 wird für Erwachsene mit Sprachstörungen verwendet – korrekt wäre SP5
- Fehlende Angabe ob Sprachtherapie oder Sprechtherapie (bei SP1 ist Sprachtherapie korrekt)
- Kein Tonaudiogramm als Eingangsdiagnostik bei Verdacht auf Hörstörung
- SP1 und SP2 gleichzeitig verordnet ohne klare Trennung der Hauptsymptomatik
Extrabudgetär – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
LHB/BVB-Status hängt vom konkreten ICD-10-Code ab. F80.0 bei SP1 ist NICHT extrabudgetär. F80.1/F80.2 bei SP1 sind BVB (bis 12. Lebensjahr). Chromosomenanomalien (Q90, Q91 etc.) und Entwicklungsstörungen (F84.x, F83) bei SP1 sind LHB.
Kosten & Kostenübernahme – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Die Kosten der Logopädie werden bei vorliegender Heilmittelverordnung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene leisten eine gesetzliche Zuzahlung. Eine Befreiung ist bei Erreichen der Belastungsgrenze möglich.
Die Kostenübernahme ist tarifabhängig. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Erstattung mit Ihrer Versicherung und der behandelnden Praxis.
Verwandte Diagnosegruppen – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Häufige Fragen (FAQ) – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Ab welchem Alter sollte mein Kind zur Logopädie?
Wenn Ihr Kind mit 2 Jahren weniger als 50 Wörter spricht oder mit 3 Jahren keine Dreiwortsätze bildet, ist eine Abklärung sinnvoll. Eine Verordnung ist ab jedem Alter möglich.
Wie lange dauert eine Sprachtherapie bei Kindern?
Bei leichten Störungen oft 20-30 Sitzungen. Bei schweren SES kann die Therapie 1-2 Jahre oder länger dauern.
Mein Kind ist zweisprachig – ist das die Ursache?
Mehrsprachigkeit verursacht keine SES. Zweisprachige Kinder können aber in beiden Sprachen betroffen sein.
Wer bezahlt die Logopädie für mein Kind?
Kinder unter 18 Jahren sind komplett zuzahlungsbefreit. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten bei vorliegender Verordnung.