Logopädie Praxis Kosmos
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Sprache Arzt / Ärztin Kinder und Jugendliche (vor Abschluss der Sprachentwicklung, in der Regel bis ca. 14 Jahre)

SP1 – Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Sprachentwicklungsstörung (SES), AVWS, CI-Nachsorge

Fachliche Beschreibung – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Störungen der zentralen Hörfunktionen, Sprachentwicklungsstörungen in Form von Schädigungen der rezeptiven Diskrimination, der zentralen phonologischen und expressiv-phonetischen Musterbildung (außer Entwicklungsstammeln), Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit mit Cochlea-Implantat-Versorgung, nach Hörsturz oder bei Tubenbelüftungsstörung.

Allgemeinverständlich – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Kinder mit SP1 haben Schwierigkeiten dabei, Sprache zu verstehen, Laute korrekt zu bilden oder sich sprachlich auszudrücken. Das kann bedeuten, dass ein Kind Sätze falsch baut, Wörter nicht richtig ausspricht oder Gesprochenes nur schlecht versteht. Häufige Ursachen sind Hörstörungen, Verarbeitungsprobleme im Gehirn oder eine verzögerte Sprachentwicklung ohne erkennbare Ursache.

Zugeordnete ICD-10-Codes – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

F80.0 – Artikulationsstörung F80.1 – Expressive Sprachstörung F80.2 – Rezeptive Sprachstörung F80.3 – Erworbene Aphasie mit Epilepsie (Landau-Kleffner-Syndrom) F80.8 – Sonstige Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache F80.9 – Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet F83 – Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen F84.0 – Frühkindlicher Autismus F84.1 – Atypischer Autismus F84.2 – Rett-Syndrom F84.3 – Andere desintegrative Störung des Kindesalters F84.4 – Überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien F84.5 – Asperger-Syndrom F84.8 – Sonstige tief greifende Entwicklungsstörungen H90.0 – Beidseitiger Hörverlust durch Schalleitungsstörung H90.3 – Beidseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung H90.5 – Nicht näher bezeichneter Hörverlust durch Schallempfindungsstörung H91.3 – Taubheit, beidseitig H91.9 – Hörverlust, nicht näher bezeichnet H93.2 – Sonstige abnorme Hörwahrnehmungen (zentrale Hörstörung/AVWS) Z45.3 – Anpassung und Handhabung eines Cochlea-Implantates G80.0 – Spastische tetraplegische Zerebralparese G80.1 – Spastische diplegische Zerebralparese G80.2 – Infantile hemiplegische Zerebralparese G80.3 – Dyskinetische Zerebralparese G80.4 – Ataktische Zerebralparese G80.8 – Sonstige infantile Zerebralparese G80.9 – Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet Q01.0 – Frontale Enzephalozele Q01.1 – Nasofrontale Enzephalozele Q01.2 – Okzipitale Enzephalozele Q01.8 – Enzephalozele sonstiger Lokalisationen Q01.9 – Enzephalozele, nicht näher bezeichnet Q03.0 – Fehlbildungen des Aquaeductus cerebri Q03.1 – Atresie der Apertura mediana des vierten Ventrikels Q03.8 – Sonstiger angeborener Hydrozephalus Q03.9 – Angeborener Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet Q04.0 – Angeborene Fehlbildungen des Corpus callosum Q04.1 – Arrhinenzephalie Q04.2 – Holoprosenzephalie-Syndrom Q04.3 – Sonstige Reduktionsdeformitäten des Gehirns Q04.4 – Septooptische Dysplasie Q04.5 – Megalenzephalie Q04.6 – Angeborene Gehirnzysten Q04.8 – Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Gehirns Q04.9 – Angeborene Fehlbildung des Gehirns, nicht näher bezeichnet Q05.0 – Zervikale Spina bifida mit Hydrozephalus Q05.1 – Thorakale Spina bifida mit Hydrozephalus Q05.2 – Lumbale Spina bifida mit Hydrozephalus Q05.3 – Sakrale Spina bifida mit Hydrozephalus Q05.4 – Nicht näher bezeichnete Spina bifida mit Hydrozephalus Q05.5 – Zervikale Spina bifida ohne Hydrozephalus Q05.6 – Thorakale Spina bifida ohne Hydrozephalus Q05.7 – Lumbale Spina bifida ohne Hydrozephalus Q05.8 – Sakrale Spina bifida ohne Hydrozephalus Q05.9 – Spina bifida, nicht näher bezeichnet Q90.0 – Trisomie 21 durch meiotische Non-disjunction Q90.1 – Trisomie 21 Mosaik-Form Q90.2 – Trisomie 21 durch Translokation Q90.9 – Down-Syndrom, nicht näher bezeichnet Q91.0 – Trisomie 18 durch meiotische Non-disjunction Q91.1 – Trisomie 18 Mosaik-Form Q91.2 – Trisomie 18 durch Translokation Q91.3 – Edwards-Syndrom, nicht näher bezeichnet Q91.4 – Trisomie 13 durch meiotische Non-disjunction Q91.5 – Trisomie 13 Mosaik-Form Q91.6 – Trisomie 13 durch Translokation Q91.7 – Patau-Syndrom, nicht näher bezeichnet Q93.4 – Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 5 (Cri-du-chat-Syndrom) Q93.5 – Angelman-Syndrom Q96.0 – Turner-Syndrom: Karyotyp 45,X Q96.1 – Turner-Syndrom: Karyotyp 46,X iso (Xq) Q96.2 – Turner-Syndrom: Karyotyp 46,X mit Gonosomenanomalie Q96.3 – Turner-Syndrom: Mosaik, 45,X/46,XX oder 45,X/46,XY Q96.8 – Sonstige Varianten des Turner-Syndroms Q96.9 – Turner-Syndrom, nicht näher bezeichnet Q99.2 – Fragiles X-Chromosom B94.1 – Folgezustände der Virusenzephalitis C70.0 – Bösartige Neubildung der Hirnhäute C70.9 – Bösartige Neubildung der Meningen, n.n.b. C71.0 – Bösartige Neubildung: Zerebrum C71.1 – Bösartige Neubildung: Frontallappen C71.2 – Bösartige Neubildung: Temporallappen C71.3 – Bösartige Neubildung: Parietallappen C71.4 – Bösartige Neubildung: Okzipitallappen C71.5 – Bösartige Neubildung: Hirnventrikel C71.6 – Bösartige Neubildung: Zerebellum C71.7 – Bösartige Neubildung: Hirnstamm C71.8 – Bösartige Neubildung: Gehirn, mehrere Teilbereiche C71.9 – Bösartige Neubildung: Gehirn, nicht näher bezeichnet C72.0 – Bösartige Neubildung: Rückenmark C72.2 – Bösartige Neubildung: Nn. olfactorii [I. Hirnnerv] C72.4 – Bösartige Neubildung: N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv] C72.5 – Bösartige Neubildung: Sonstige Hirnnerven C72.9 – Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, n.n.b.

Verordnung – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie (30, 45 oder 60 Min), Sprech- und Sprachtherapie – Gruppe (45 oder 90 Min)
Höchstmenge je VO 10
Orient. Behandlungsmenge 60
Frequenzempfehlung 1–3x wöchentlich
Frequenz-Detail In der Regel 1-2x pro Woche. Höhere Frequenz (3x) bei schweren Störungen oder vor der Einschulung sinnvoll. Therapiepausen zur Überprüfung der Eigenentwicklung empfohlen.
Kombinierbar mit SP2, SP3

Verordnungsbeispiel – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Indikationsschlüssel SP1
Leitsymptomatik SP1b
Diagnose Expressive Sprachentwicklungsstörung
ICD-10 F80.1
Therapiebedarf Sprachtherapie 45 Min.
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich

Leitsymptomatiken – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

SP1a Schädigung der kognitiv-sprachlichen Funktionen

Nicht altersgemäß entwickelter Wortschatz, Satzbau und/oder morphologische Regelbildung, nicht altersgemäß entwickeltes Sprachverständnis.

Typische Therapieziele:
  • Verbesserung des Sprachverständnisses auf Wort- und Satzebene
  • Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes
  • Aufbau grammatischer Strukturen und morphologischer Regelbildung
  • Verbesserung des Instruktionsverständnisses im Alltag
SP1b Schädigung der Sprechfunktionen

Störungen der Artikulation und/oder des Redeflusses.

Typische Therapieziele:
  • Verbesserung der Artikulationsgenauigkeit
  • Aufbau korrekter phonologischer Muster
  • Verbesserung der Redeflussfähigkeit
SP1c Schädigung der Hörfunktionen

Störungen der auditiven Merkspanne.

Typische Therapieziele:
  • Verbesserung der auditiven Merkfähigkeit
  • Training der Lautdiskrimination
  • Förderung der phonologischen Bewusstheit

Diagnostik – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Eingangsdiagnostik (Arzt) – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

  • Tonaudiogramm
  • Organbefund
  • Sprachstatus

Weiterführende Diagnostik – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

  • Entwicklungsdiagnostik
  • Zentrale Hördiagnostik (AVWS)
  • Neuropädiatrische Untersuchung
  • Sprachanalyse

Logopädische Testverfahren – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Test Zweck Zeitpunkt
SETK 3-5 Standardisierter Test Sprachverständnis/Produktion bei 3-5-Jährigen Erstdiagnostik
PDSS Differenzierte Diagnostik aller sprachlichen Ebenen Erstdiagnostik
AWST-R Erfassung des aktiven Wortschatzes Erstdiagnostik, Verlauf
TROG-D Prüfung Grammatikverständnis Bei Verdacht auf rezeptive Störung

Therapieverfahren – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Patholinguistischer Ansatz (PLAN) hoch

Linguistisch fundierter Therapieansatz auf allen sprachlichen Ebenen (Phonologie, Lexikon, Morphologie/Syntax, Pragmatik).

Geeignet für: Alle Formen der SES

Siegmüller & Kauschke (2006)

Kon-Lab / Kontextoptimierung (Motsch) mittel-hoch

Therapieansatz speziell für grammatische Störungen durch gezielte Inputoptimierung.

Geeignet für: Dysgrammatismus

Motsch (2010)

Wortschatzsammler mittel

Elaborationstherapie zur Erweiterung des Wortschatzes. Vermittelt Strategien zum selbstständigen Wortlernen.

Geeignet für: Lexikalische Störungen

Motsch & Ulrich

Handlungsorientierte Therapie (HOT) mittel

Alltagsnahe Therapie in Handlungskontexten. Besonders geeignet für jüngere Kinder.

Geeignet für: Jüngere Kinder, geringe Sprachverständnisbasis

Prognose – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Bei frühzeitigem Therapiebeginn ist die Prognose gut. Viele Kinder holen den Rückstand innerhalb von 1-2 Jahren auf. Bei schweren Formen (USES, Autismus) kann Langzeittherapie nötig sein.

Typische Therapiedauer: Leichte SES: 20-30 Einheiten. Mittlere bis schwere SES: 40-60 Einheiten. USES oder Begleitstörungen: oft Langzeittherapie.

Einflussfaktoren – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

  • Zeitpunkt des Therapiebeginns
  • Schweregrad der Störung
  • Rezeptive vs. expressive Störung (rezeptiv = schlechtere Prognose)
  • Begleitdiagnosen
  • Elternmitarbeit und sprachliches Umfeld
  • Mehrsprachigkeit (kein Risikofaktor, aber Therapie muss angepasst sein)

Verlaufsphasen – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Diagnostik und Therapiebeginn (0-3 Monate)

Diagnostik, Therapieplanung, erste Einheiten. Elternberatung.

Intensive Therapiephase (3-12 Monate)

Gezielter Aufbau der betroffenen sprachlichen Ebenen.

Stabilisierung und Transfer (ab 12 Monate)

Alltagstransfer. Ggf. Therapiepause.

Red Flags – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Kind spricht mit 24 Monaten weniger als 50 Wörter und keine Zweiwortsätze Zeitnah – innerhalb 4 Wochen zum Kinderarzt

Late-Talker-Kriterium. Abklärung empfohlen.

Kind reagiert nicht auf Ansprache oder Geräusche Dringend – innerhalb 1 Woche zum HNO

Mögliche Hörstörung. Tonaudiogramm erforderlich.

Plötzlicher Sprachverlust bei einem Kind das bereits gesprochen hat Dringend – sofort zum Arzt

Kann auf Landau-Kleffner-Syndrom oder andere neurologische Ursachen hindeuten.

Fallbeispiel – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Titel: Lina, 3,5 Jahre – expressive Sprachentwicklungsstörung

Text: Lina wird von ihrer Kinderärztin überwiesen. Sie spricht nur Zweiwortsätze, ihr Wortschatz umfasst ca. 100 Wörter. Das Sprachverständnis ist altersgemäß. Die Therapie beginnt 2x wöchentlich. Nach 30 Einheiten bildet Lina Dreiwortsätze. Nach 50 Einheiten wird pausiert – sie liegt nur noch leicht unter der Altersnorm.

Häufige Verordnungsfehler – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

  • SP1 wird für Erwachsene mit Sprachstörungen verwendet – korrekt wäre SP5
  • Fehlende Angabe ob Sprachtherapie oder Sprechtherapie (bei SP1 ist Sprachtherapie korrekt)
  • Kein Tonaudiogramm als Eingangsdiagnostik bei Verdacht auf Hörstörung
  • SP1 und SP2 gleichzeitig verordnet ohne klare Trennung der Hauptsymptomatik

Extrabudgetär – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Hinweis Extrabudgetär:

LHB/BVB-Status hängt vom konkreten ICD-10-Code ab. F80.0 bei SP1 ist NICHT extrabudgetär. F80.1/F80.2 bei SP1 sind BVB (bis 12. Lebensjahr). Chromosomenanomalien (Q90, Q91 etc.) und Entwicklungsstörungen (F84.x, F83) bei SP1 sind LHB.

Kosten & Kostenübernahme – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Die Kosten der Logopädie werden bei vorliegender Heilmittelverordnung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene leisten eine gesetzliche Zuzahlung. Eine Befreiung ist bei Erreichen der Belastungsgrenze möglich.

Private Krankenversicherung (PKV):

Die Kostenübernahme ist tarifabhängig. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Erstattung mit Ihrer Versicherung und der behandelnden Praxis.

Verwandte Diagnosegruppen – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Häufige Fragen (FAQ) – SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung

Ab welchem Alter sollte mein Kind zur Logopädie?

Wenn Ihr Kind mit 2 Jahren weniger als 50 Wörter spricht oder mit 3 Jahren keine Dreiwortsätze bildet, ist eine Abklärung sinnvoll. Eine Verordnung ist ab jedem Alter möglich.

Wie lange dauert eine Sprachtherapie bei Kindern?

Bei leichten Störungen oft 20-30 Sitzungen. Bei schweren SES kann die Therapie 1-2 Jahre oder länger dauern.

Mein Kind ist zweisprachig – ist das die Ursache?

Mehrsprachigkeit verursacht keine SES. Zweisprachige Kinder können aber in beiden Sprachen betroffen sein.

Wer bezahlt die Logopädie für mein Kind?

Kinder unter 18 Jahren sind komplett zuzahlungsbefreit. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten bei vorliegender Verordnung.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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