Logopädie Praxis Kosmos
← Zur Suche
Sprache Arzt / Ärztin Kinder, selten Jugendliche

SP2 – Störungen der auditiven Wahrnehmung

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Fachliche Beschreibung – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Störungen der auditiven Diskrimination, Lautunterscheidung, phonologischen Bewusstheit und zentralen Sprachverarbeitung bei normaler peripherer Hörfähigkeit. Die Verordnung ist nur nach neuropsychologischer Untersuchung und zentraler Hördiagnostik mit entsprechender Dokumentation zulässig.

Allgemeinverständlich – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Das Kind hört grundsätzlich gut (das Ohr selbst ist in Ordnung), hat aber Schwierigkeiten damit, Gehörtes im Gehirn richtig zu verarbeiten. Es verwechselt ähnlich klingende Laute, versteht in lauter Umgebung kaum etwas oder kann Gehörtem nur schwer folgen. Das ist keine Gehörlosigkeit, sondern eine Verarbeitungsstörung.

Zugeordnete ICD-10-Codes – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Verordnung – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Heilmittel Sprachtherapie (30, 45 oder 60 Min)
Höchstmenge je VO 10
Orient. Behandlungsmenge 20
Frequenzempfehlung 1–3x wöchentlich
Frequenz-Detail 1-2x pro Woche. Ergänzend häusliches Üben mit auditiven Trainingsmaterialien empfohlen.
Kombinierbar mit SP1

Verordnungsbeispiel – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Indikationsschlüssel SP2
Leitsymptomatik SP2a
Diagnose AVWS
ICD-10 H93.2
Therapiebedarf Sprachtherapie 45 Min.
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1x wöchentlich

Leitsymptomatiken – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

SP2a Störungen der zentralen Hörfunktionen in Form von nicht altersgemäßem Sprachverstehen im Störschall

Das Kind hat Schwierigkeiten, gesprochene Sprache bei Umgebungsgeräuschen zu verstehen.

Typische Therapieziele:
  • Verbesserung des Sprachverstehens im Störschall
  • Ausbau auditiver Selektionsfähigkeit
SP2b Störungen der zentralen Hörfunktionen in Form von nicht altersgemäßer Sprachlautunterscheidung / phonologischer Bewusstheit

Das Kind kann ähnlich klingende Laute oder Wörter nicht sicher unterscheiden.

Typische Therapieziele:
  • Verbesserung der auditiven Diskriminationsfähigkeit
  • Förderung der phonologischen Bewusstheit

Diagnostik – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Eingangsdiagnostik (Arzt) – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

  • Tonaudiogramm (Ausschluss periphere Schwerhörigkeit)
  • Zentrale Hördiagnostik
  • Neuropsychologische Untersuchung

Weiterführende Diagnostik – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

  • AVWS-Testbatterie
  • Entwicklungsdiagnostik

Logopädische Testverfahren – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Test Zweck Zeitpunkt
MAUS Screening auditive Verarbeitung Bei Verdacht

Therapieverfahren – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Auditives Training nach Nickisch mittel

Systematisches Training auditiver Teilfunktionen.

Geeignet für: Alle AVWS-Formen

Nickisch et al.

Prognose – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Gut behandelbar. Meist 10-20 Einheiten bis zur deutlichen Verbesserung.

Typische Therapiedauer: 10-20 Einheiten

Einflussfaktoren – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

  • Schweregrad
  • Begleitende SES
  • Schulische Unterstützung

Red Flags – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Kind hört auf einem oder beiden Ohren schlecht Dringend – sofort zum HNO

Periphere Hörstörung muss ausgeschlossen werden.

Fallbeispiel – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Titel: Tim, 7 Jahre – AVWS

Text: Tim verwechselt ähnliche Laute und versteht in lauter Umgebung schlecht. Tonaudiogramm normal. Zentrale Hördiagnostik zeigt AVWS. Nach 15 Einheiten deutliche Verbesserung.

Häufige Verordnungsfehler – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

  • Verordnung ohne vorherige zentrale Hördiagnostik – nicht zulässig
  • Verwechslung mit peripherer Schwerhörigkeit (dann SP1 oder SP4 korrekt)
  • SP2 und SP1 parallel ohne Differenzierung

Extrabudgetär – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Hinweis Extrabudgetär:

F80.2 bei SP2 ist BVB (bis 12. Lebensjahr). H93.2 ist NICHT in Anlage 2 gelistet.

Kosten & Kostenübernahme – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Die Kosten der Logopädie werden bei vorliegender Heilmittelverordnung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene leisten eine gesetzliche Zuzahlung. Eine Befreiung ist bei Erreichen der Belastungsgrenze möglich.

Private Krankenversicherung (PKV):

Die Kostenübernahme ist tarifabhängig. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Erstattung mit Ihrer Versicherung und der behandelnden Praxis.

Verwandte Diagnosegruppen – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Häufige Fragen (FAQ) – SP2 Störungen der auditiven Wahrnehmung

Wie wird eine AVWS festgestellt?

Durch zentrale Hördiagnostik beim Paudiologen. Normales Tonaudiogramm ist Voraussetzung.

Ist AVWS eine Hörstörung?

Nein. Das Ohr funktioniert normal, die Verarbeitung im Gehirn ist beeinträchtigt.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

← Zur Suche

Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.