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Bedingt verordnungsfähig

A05.1 – Botulismus

A05.1 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: A05.1 Logopädie, Botulismus Logopädie, Botulismus Schlucktherapie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung

Akutphase: Schlucksicherheit vor allem anderen. Aphasie ausgeschlossen (periphere Erkrankung).

Logopädische Beschreibung – A05.1 Botulismus

A05.1 (Botulismus): Neurotoxin von Clostridium botulinum blockiert die Acetylcholinfreisetzung an der neuromuskulären Endplatte, absteigende schlaffe Lähmung mit bulbärer Beteiligung. Logopädisch relevant sind Dysphagie, Dysarthrie und Dysphonie. Die zentrale Sprachverarbeitung bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf.

Typische Störungsbilder – A05.1 Botulismus

Dysarthrie SP6 häufig

Schlaffe, kraftlose Aussprache durch Lähmung der Sprechmuskulatur.

Dysphagie SC führend

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Dysphonie ST1 möglich

Schwache, behauchte Stimme bei Kehlkopfbeteiligung.

Einfach erklärt:

Seltene Vergiftung, die die Nervensignale zu den Muskeln blockiert, Schlucken und Sprechen sind betroffen. Die Logopädie behandelt die betroffenen Funktionen.

Logopädische Relevanz – A05.1 Botulismus

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit bulbärer Beteiligung.
Bedeutung Dysphagie/Dysarthrie/Dysphonie

Typische logopädische Symptome – A05.1 Botulismus

  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – A05.1 Botulismus

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für A05.1 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für A05.1 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für A05.1 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – A05.1 Botulismus

Infektionscode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Erregern Begleitbrief.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei infektionsbedingten ZNS-Schäden oder Kopf-Hals-Beteiligung. Bei seltenen Infektionen ggf. Begleitbrief empfohlen.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – A05.1 Botulismus

Typische Erstverordnung – A05.1 Botulismus

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – A05.1 Botulismus

  • A05.1 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben

Tipps für Ärzt*innen – A05.1 Botulismus

  • A05.1 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog. Als ätiologischer Hauptcode mit passender Diagnosegruppe verordnungsfähig. Vorrangiges Symptom behandeln.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – A05.1 Botulismus

  • Logopädie hilft bei Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schluckproblemen infolge der Erkrankung. Wichtig ist, dass der Arzt die passende Diagnosegruppe verordnet.

Therapieverlauf – A05.1 Botulismus

Therapiebeginn: In der Akutphase stationär, danach in der Erholung

Setting: Stationär bzw. Intensiv, dann Reha, dann ambulant

Frequenz: Akut hochfrequent, ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Sprache (zentral) bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf. Erholung oft über Wochen bis Monate.

Therapieinhalte – A05.1 Botulismus

  • Akut: Schluckmanagement und Aspirationsschutz
  • Dysarthrietherapie in der Erholung
  • Stimmtherapie bei Kehlkopfbeteiligung

Diagnostik – A05.1 Botulismus

Erstdiagnostik – A05.1 Botulismus

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen So früh wie möglich
Dysarthrie- und Stimmdiagnostik Sprech- und Stimmfunktion erfassen Erstkontakt

Verlaufsdiagnostik – A05.1 Botulismus

Test Zweck Zeitpunkt
Wiederholte Schluck- und Sprechdiagnostik Erholung und Kost steigern Engmaschig

Red Flags – A05.1 Botulismus

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – A05.1 Botulismus

Nach überstandener Akutphase ist die Erholung der bulbären Funktionen meist gut, kann sich aber über Wochen bis Monate ziehen. Restdefizite sind möglich.

Einflussfaktoren – A05.1 Botulismus

  • Schwere der Erkrankung
  • Zeitpunkt der Behandlung
  • Dauer der Beatmung
  • Allgemeinzustand
  • Alter

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – A05.1 Botulismus

Differentialdiagnosen – A05.1 Botulismus

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – A05.1 Botulismus

Häufige Fragen – A05.1 Botulismus

Verursacht Botulismus eine Aphasie?

Nein. Botulismus wirkt an den Nerven-Muskel-Verbindungen, nicht im Sprachzentrum. Betroffen sind Schlucken, Aussprache und Stimme.

Kann man Botulismus auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

A05.1 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC für die Schluckstörung) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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