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Bedingt verordnungsfähig

A80.3 – Sonstige akute Poliomyelitis

A80.3 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: A80.3 Logopädie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) Logopädie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) Schlucktherapie, Sonstige akute Poliomyelitis Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung

Akutphase: Schlucksicherheit vor allem anderen. Aphasie ausgeschlossen (periphere Erkrankung).

Logopädische Beschreibung – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

A80.3 (Sonstige akute Poliomyelitis): Akute Poliomyelitis mit schlaffer Lähmung, bulbäre Form mit Dysarthrie, Dysphagie und Dysphonie. Logopädisch relevant sind Dysphagie, Dysarthrie und Dysphonie. Die zentrale Sprachverarbeitung bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf.

Typische Störungsbilder – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Dysarthrie SP6 häufig

Schlaffe, kraftlose Aussprache durch Lähmung der Sprechmuskulatur.

Dysphagie SC führend

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Dysphonie ST1 möglich

Schwache, behauchte Stimme bei Kehlkopfbeteiligung.

Einfach erklärt:

Kinderlähmung, bei Beteiligung der Hirnnerven sind Sprechen, Schlucken und Stimme betroffen. Die Logopädie behandelt die betroffenen Funktionen.

Logopädische Relevanz – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit bulbärer Beteiligung.
Bedeutung Bulbärparalyse

Typische logopädische Symptome – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für A80.3 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für A80.3 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für A80.3 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Infektionscode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Erregern Begleitbrief.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei infektionsbedingten ZNS-Schäden oder Kopf-Hals-Beteiligung. Bei seltenen Infektionen ggf. Begleitbrief empfohlen.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Typische Erstverordnung – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

  • A80.3 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben

Tipps für Ärzt*innen – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

  • A80.3 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog. Als ätiologischer Hauptcode mit passender Diagnosegruppe verordnungsfähig. Vorrangiges Symptom behandeln.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

  • Logopädie hilft bei Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schluckproblemen infolge der Erkrankung. Wichtig ist, dass der Arzt die passende Diagnosegruppe verordnet.

Therapieverlauf – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Therapiebeginn: In der Akutphase stationär, danach in der Erholung

Setting: Stationär bzw. Intensiv, dann Reha, dann ambulant

Frequenz: Akut hochfrequent, ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Sprache (zentral) bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf. Erholung oft über Wochen bis Monate.

Therapieinhalte – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

  • Akut: Schluckmanagement und Aspirationsschutz
  • Dysarthrietherapie in der Erholung
  • Stimmtherapie bei Kehlkopfbeteiligung

Diagnostik – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Erstdiagnostik – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen So früh wie möglich
Dysarthrie- und Stimmdiagnostik Sprech- und Stimmfunktion erfassen Erstkontakt

Verlaufsdiagnostik – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Test Zweck Zeitpunkt
Wiederholte Schluck- und Sprechdiagnostik Erholung und Kost steigern Engmaschig

Red Flags – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Nach überstandener Akutphase ist die Erholung der bulbären Funktionen meist gut, kann sich aber über Wochen bis Monate ziehen. Restdefizite sind möglich.

Einflussfaktoren – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

  • Schwere der Erkrankung
  • Zeitpunkt der Behandlung
  • Dauer der Beatmung
  • Allgemeinzustand
  • Alter

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Differentialdiagnosen – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Häufige Fragen – A80.3 Sonstige akute Poliomyelitis

Kann man Poliomyelitis (Kinderlähmung) auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

A80.3 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC für die Schluckstörung) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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