Logopädische Beschreibung – A82.9 Tollwut, NNB
A82.9 (Tollwut, NNB): Tollwut mit progredienter Enzephalitis, im Verlauf schwere bulbäre Symptome mit Hydrophobie und Dysphagie. Logopädisch relevant sind Schluck-, Sprech-, Stimm- und Sprachfunktionen je nach Beteiligung.
Typische Störungsbilder – A82.9 Tollwut, NNB
Zunehmender Verlust von Sprache und Kommunikationsfähigkeit.
Verwaschenes Sprechen.
Schluckstörung mit Aspirationsrisiko, zunehmend.
Tollwut ist eine schwere, fortschreitende Erkrankung des Nervensystems mit ausgeprägten Schluckproblemen. Die Logopädie behandelt die betroffenen Funktionen.
Logopädische Relevanz – A82.9 Tollwut, NNB
| Häufigkeit | sehr selten |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Betroffene mit Beteiligung des zentralen Nervensystems. |
| Bedeutung | Hydrophobie/Dysphagie |
Typische logopädische Symptome – A82.9 Tollwut, NNB
- Aphasie (SP5)
- Dysarthrie (SP6)
- Dysphagie (SC)
Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – A82.9 Tollwut, NNB
Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:
Verordnungshinweis – A82.9 Tollwut, NNB
Infektionscode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Erregern Begleitbrief.
Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei infektionsbedingten ZNS-Schäden oder Kopf-Hals-Beteiligung. Bei seltenen Infektionen ggf. Begleitbrief empfohlen.
Als Nebendiagnose: Ja
Verordnung & Praxistipps – A82.9 Tollwut, NNB
Typische Erstverordnung – A82.9 Tollwut, NNB
| Diagnosegruppe | SP5 |
|---|---|
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
| Hausbesuch | Ggf. bei eingeschränkter Mobilität |
| Dringlicher Behandlungsbedarf | Nein |
| Therapiebericht | Ja |
Häufige Verordnungsfehler – A82.9 Tollwut, NNB
- A82.9 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
Tipps für Ärzt*innen – A82.9 Tollwut, NNB
- A82.9 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog. Als ätiologischer Hauptcode mit passender Diagnosegruppe verordnungsfähig. Vorrangiges Symptom behandeln.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – A82.9 Tollwut, NNB
- Logopädie hilft bei Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schluckproblemen infolge der Erkrankung. Wichtig ist, dass der Arzt die passende Diagnosegruppe verordnet.
Therapieverlauf – A82.9 Tollwut, NNB
Therapiebeginn: Sobald Kommunikations- oder Schluckprobleme auftreten
Setting: Ambulant, Hausbesuch oder Pflegeeinrichtung
Frequenz: An Verlauf und Belastbarkeit angepasst
Besonderheiten: Fortschreitende, oft lebenslimitierende Erkrankung. Therapieziel ist Erhalt von Teilhabe und Lebensqualität, im Spätstadium palliativ ausgerichtet.
Therapieinhalte – A82.9 Tollwut, NNB
- Erhalt und Kompensation von Kommunikation
- Beratung und Anleitung der Angehörigen
- Im Verlauf Schluckmanagement und Aspirationsschutz
- Unterstützte Kommunikation bei Bedarf
Diagnostik – A82.9 Tollwut, NNB
Erstdiagnostik – A82.9 Tollwut, NNB
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Sprach-, Sprech- und Schluckdiagnostik | Aktuellen Stand und Bedarf erfassen | Zu Therapiebeginn |
Verlaufsdiagnostik – A82.9 Tollwut, NNB
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Engmaschige Reevaluation | Kost und Kommunikationshilfen anpassen | Im Verlauf |
Red Flags – A82.9 Tollwut, NNB
Aspirations- und Mangelernährungsrisiko, Kost anpassen, Ernährungsmanagement einbeziehen.
Hinweis auf Mangelernährung, frühzeitig gegensteuern.
Prognose – A82.9 Tollwut, NNB
Die Erkrankung schreitet fort und ist oft lebenslimitierend. Logopädie hält den Verlauf nicht auf, erhält aber Kommunikation und sicheres Schlucken so lange wie möglich.
Einflussfaktoren – A82.9 Tollwut, NNB
- Krankheitsstadium
- Verlaufsform
- Begleitsymptome
- Einbindung der Angehörigen
Verwandte Codes – A82.9 Tollwut, NNB
Differentialdiagnosen – A82.9 Tollwut, NNB
Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – A82.9 Tollwut, NNB
Häufige Fragen – A82.9 Tollwut, NNB
Kann man Tollwut auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?
A82.9 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP5) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.