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Bedingt verordnungsfähig

A85.0 – Enterovirus-Enzephalitis

A85.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: A85.0 Logopädie, Enterovirus-Enzephalitis Logopädie, Enterovirus-Enzephalitis Sprechtherapie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung

Bei zentraler Beteiligung Sprache und Kognition mitbehandeln.

Logopädische Beschreibung – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

A85.0 (Enterovirus-Enzephalitis): Enterovirus-Enzephalitis mit kortikaler und Hirnstammbeteiligung, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen. Logopädisch relevant sind Schluck-, Sprech-, Stimm- und Sprachfunktionen je nach Beteiligung.

Typische Störungsbilder – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Aphasie SP5 bei kortikaler Beteiligung

Störung von Wortfindung, Verständnis, Lesen und Schreiben nach Hirnentzündung.

Dysarthrie SP6 häufig

Verwaschenes, mühsames Sprechen.

Dysphagie SC häufig

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 möglich

Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Gesprächsführung betroffen.

Einfach erklärt:

Virusbedingte Hirnentzündung, die Sprechen, Sprache und Schlucken betreffen kann. Die Logopädie behandelt die betroffenen Funktionen.

Logopädische Relevanz – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Beteiligung des zentralen Nervensystems.
Bedeutung Aphasie/Dysarthrie möglich

Typische logopädische Symptome – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP5 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP5 für A85.0 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für A85.0 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für A85.0 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für A85.0 (Infektionskrankheiten mit ZNS-/Kopf-Hals-Beteiligung). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Infektionscode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Erregern Begleitbrief.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei infektionsbedingten ZNS-Schäden oder Kopf-Hals-Beteiligung. Bei seltenen Infektionen ggf. Begleitbrief empfohlen.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Typische Erstverordnung – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Diagnosegruppe SP5
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

  • A85.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben

Tipps für Ärzt*innen – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

  • A85.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog. Als ätiologischer Hauptcode mit passender Diagnosegruppe verordnungsfähig. Vorrangiges Symptom behandeln.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

  • Logopädie hilft bei Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schluckproblemen infolge der Erkrankung. Wichtig ist, dass der Arzt die passende Diagnosegruppe verordnet.

Therapieverlauf – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Rehaphase, sobald der Patient belastbar ist

Setting: Stationär, Reha, dann ambulant

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent, ambulant 1-3x pro Woche

Besonderheiten: Verlauf je nach Ausmaß der Hirnschädigung sehr unterschiedlich. Enge Abstimmung mit Neurologie.

Therapieinhalte – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

  • Aphasietherapie bei Sprachstörung
  • Dysarthrietherapie
  • Dysphagiemanagement mit Aspirationsschutz
  • Bei kognitiver Beteiligung kommunikativ-pragmatische Therapie

Diagnostik – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Erstdiagnostik – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie- und Dysarthriediagnostik Art und Schwere der Sprach- bzw. Sprechstörung erfassen Sobald kooperationsfähig
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen Früh

Verlaufsdiagnostik – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Die Prognose hängt vom Ausmaß der Hirnschädigung ab. Viele Patienten erholen sich mit Rehabilitation deutlich, vor allem in den ersten Monaten.

Einflussfaktoren – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

  • Ausmaß und Lokalisation der Schädigung
  • Therapiebeginn
  • Intensität
  • Begleiterkrankungen
  • Alter

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Differentialdiagnosen – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Häufige Fragen – A85.0 Enterovirus-Enzephalitis

Kann man Enterovirus-Enzephalitis auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

A85.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP5) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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