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Bedingt verordnungsfähig

C02.4 – Bösartige Neubildung: Zungentonsille

C02.4 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: C02.4 Logopädie, Zungenkrebs Logopädie, Zungenkrebs Schlucktherapie, Zungenkrebs Stimmtherapie, Bösartige Neubildung: Zungentonsille Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Schluckmanagement vor allem anderen. Strahlenfolgen (Trismus, Mundtrockenheit) früh adressieren.

Logopädische Beschreibung – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

C02.4 (Bösartige Neubildung: Zungentonsille): Bösartige Neubildung im Bereich der Zunge. Operation und Bestrahlung können Schlucken, Aussprache und Resonanz beeinträchtigen. Logopädisch stehen eine Dysphagie der oralen, teils pharyngealen Phase, Artikulationsstörungen bei Beteiligung von Zunge, Lippen oder Gaumen und bei Gaumendefekten eine Rhinophonie im Vordergrund. Nach Bestrahlung kommen Mundtrockenheit, Fibrose und eine eingeschränkte Mundöffnung (Trismus) hinzu. Die Therapie begleitet die onkologische Behandlung und sichert Ernährung und Verständlichkeit.

Typische Störungsbilder – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Dysphagie (orale und pharyngeale Phase) SC sehr häufig

Schluckstörung nach Resektion oder Bestrahlung im Bereich der Zunge, mit Aspirationsgefahr.

Artikulationsstörung SP6 häufig bei Zungen- oder Gaumenbeteiligung

Undeutliche Aussprache durch eingeschränkte Beweglichkeit oder Defekte.

Rhinophonie und Resonanzstörung SF bei Gaumendefekt

Näselnder Stimmklang bei Defekt oder Lähmung des Gaumensegels.

Eingeschränkte Zungenbeweglichkeit SP6 nach Teilresektion

Reduzierte Zungenmotorik mit Folgen für Schlucken und Aussprache.

Einfach erklärt:

Bei Zungenkrebs können Operation und Bestrahlung das Schlucken und die Aussprache beeinträchtigen. Die Logopädie hilft, sicher zu schlucken und verständlich zu sprechen.

Logopädische Relevanz – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Häufigkeit in spezialisierten und klinischen Settings regelmäßig
Patient*innengruppe Erwachsene mit Kopf-Hals-Tumor vor, während und nach onkologischer Behandlung.
Bedeutung Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache

Typische logopädische Symptome – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK SC: Dysphagie nach Kopf-Hals-Tumor-OP/Bestrahlung

ST1 Abgeleitet & verifiziert

HMK ST1: Organische Stimmstörung nach Tumor-OP. NICHT ST2 (funktionell).

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK SF: Rhinophonie/Stimm-Sprechfunktion nach Gaumen-/Pharynx-OP. Bei C01/C02/C04/C10/C13/C14/C32 als BVB gelistet.

SP6 Praxisempfehlung

SP6 bei Artikulationsstörung durch Gewebeverlust nach Tumor-OP im Mundbereich. Klinisch häufig, nicht offiziell gelistet.

Verordnungshinweis – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Typische Erstverordnung – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

  • C02.4 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Schlucktherapie erst spät verordnet, obwohl bereits präoperativ und unter Bestrahlung sinnvoll

Tipps für Ärzt*innen – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

  • C02.4 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog. Als ätiologischer Hauptcode mit passender Diagnosegruppe verordnungsfähig. Logopädie früh, idealerweise schon prätherapeutisch, einbinden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

  • Logopädie hilft, nach Operation oder Bestrahlung sicher zu schlucken und verständlich zu sprechen. Ein früher Beginn verbessert die Ergebnisse.

Therapieverlauf – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Therapiebeginn: Möglichst früh, idealerweise schon vor der onkologischen Behandlung

Setting: Stationär, Reha, ambulant, oft an Tumorzentren

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent, ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Enge Abstimmung mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO und Onkologie. Strahlenfolgen können verzögert auftreten.

Therapieinhalte – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

  • Schlucktherapie mit Aspirationsschutz und Kostaufbau
  • Artikulations- und Verständlichkeitstraining
  • Bei Gaumendefekt Resonanz- und ggf. Obturatorversorgung in Abstimmung mit der Kieferchirurgie
  • Tonus- und Mundöffnungsübungen bei Trismus nach Bestrahlung

Diagnostik – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Erstdiagnostik – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko und sichere Kostform bestimmen Prä- und postoperativ
Befund von Artikulation, Resonanz und Stimme Sprech- und Stimmfunktion erfassen Erstkontakt

Verlaufsdiagnostik – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation von Schlucken und Verständlichkeit Kost steigern, Therapie anpassen Im Verlauf, v.a. nach Bestrahlung

Red Flags – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Zunehmende Schluckstörung oder Mundöffnungseinschränkung unter bzw. nach Bestrahlung Zeitnah

Strahlenfolgen wie Fibrose oder Trismus früh adressieren, ärztlich abklären.

Prognose – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Mit logopädischer Begleitung lassen sich Schlucken und Verständlichkeit oft deutlich verbessern. Der Verlauf hängt stark von Lokalisation, Ausmaß der Behandlung und Strahlenfolgen ab.

Einflussfaktoren – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

  • Tumorlokalisation und Stadium
  • Art der Operation und Rekonstruktion
  • Bestrahlung und ihre Folgen (Mundtrockenheit, Fibrose, Trismus)
  • Therapiebeginn
  • Allgemeinzustand

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Differentialdiagnosen – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Häufige Fragen – C02.4 Bösartige Neubildung: Zungentonsille

Wie verändert sich das Sprechen nach einer Zungen-OP?

Je nach Ausmaß der Resektion ist die Aussprache zunächst undeutlich. Logopädie verbessert Beweglichkeit und Verständlichkeit, oft mit Kompensationsstrategien.

Kann man Zungenkrebs auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

C02.4 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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