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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:
Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.
Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1–SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.
Als Nebendiagnose: 1
Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache