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Bedingt verordnungsfähig

C09.1 – Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

C09.1 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: C09.1 Logopädie, Mandelkrebs Logopädie, Mandelkrebs Schlucktherapie, Mandelkrebs Stimmtherapie, Bösartige Neubildung: Gaumenbogen Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Pharyngeale Schlucksicherheit hat Vorrang. Prophylaktische Schluckübungen schon unter Bestrahlung.

Logopädische Beschreibung – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

C09.1 (Bösartige Neubildung: Gaumenbogen): Bösartige Neubildung im Bereich der Gaumenmandel. Operation und vor allem die Bestrahlung im Rachen führen häufig zu ausgeprägten Schluckstörungen. Logopädisch stehen eine Dysphagie der pharyngealen Phase mit hoher Aspirationsgefahr, eine Dysphonie bei Larynxnähe, eine Rhinophonie bei Beteiligung des weichen Gaumens oder Nasenrachens und Resonanzveränderungen im Vordergrund. Strahlenfolgen wie Fibrose, Mundtrockenheit und Trismus verstärken die Schluckstörung. Die Therapie begleitet die onkologische Behandlung eng.

Typische Störungsbilder – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Dysphagie (pharyngeale Phase) SC sehr häufig und führend

Schluckstörung im Bereich der Gaumenmandel mit hoher Aspirationsgefahr, oft mit Sondenphase.

Dysphonie ST1 bei Larynxnähe

Stimmstörung bei Beteiligung oder Bestrahlung des Kehlkopfbereichs.

Rhinophonie SF bei Gaumen- oder Nasenrachenbeteiligung

Näselnder Klang bei Defekt oder Lähmung des Gaumensegels.

Einfach erklärt:

Bei Mandelkrebs beeinträchtigen Operation und Bestrahlung vor allem das Schlucken, teils auch Stimme und Sprechen. Logopädie sichert das Schlucken und unterstützt die Verständlichkeit.

Logopädische Relevanz – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Häufigkeit in spezialisierten und klinischen Settings regelmäßig
Patient*innengruppe Erwachsene mit Kopf-Hals-Tumor vor, während und nach onkologischer Behandlung.
Bedeutung Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache

Typische logopädische Symptome – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK SC: Dysphagie nach Kopf-Hals-Tumor-OP/Bestrahlung

ST1 Abgeleitet & verifiziert

HMK ST1: Organische Stimmstörung nach Tumor-OP. NICHT ST2 (funktionell).

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK SF: Rhinophonie/Stimm-Sprechfunktion nach Gaumen-/Pharynx-OP. Bei C01/C02/C04/C10/C13/C14/C32 als BVB gelistet.

SP6 Praxisempfehlung

SP6 bei Artikulationsstörung durch Gewebeverlust nach Tumor-OP im Mundbereich. Klinisch häufig, nicht offiziell gelistet.

Verordnungshinweis – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Typische Erstverordnung – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

  • C09.1 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Schlucktherapie erst spät verordnet, obwohl bereits präoperativ und unter Bestrahlung sinnvoll

Tipps für Ärzt*innen – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

  • C09.1 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog. Als ätiologischer Hauptcode mit passender Diagnosegruppe verordnungsfähig. Logopädie früh, idealerweise schon prätherapeutisch, einbinden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

  • Logopädie hilft, nach Operation oder Bestrahlung sicher zu schlucken und verständlich zu sprechen. Ein früher Beginn verbessert die Ergebnisse.

Therapieverlauf – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Therapiebeginn: Möglichst früh, idealerweise schon vor der Bestrahlung

Setting: Stationär, Reha, ambulant an Tumorzentren

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent bis täglich, ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Prätherapeutische Vorstellung und Übungen während der Bestrahlung verbessern den Verlauf deutlich. Enge Abstimmung mit HNO und Onkologie.

Therapieinhalte – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

  • Intensive Schlucktherapie mit Aspirationsschutz und schrittweisem Kostaufbau
  • Prophylaktische Schluckübungen unter Bestrahlung, um Folgen zu mindern
  • Stimmtherapie bei Larynxbeteiligung
  • Mundöffnungs- und Tonusübungen bei Trismus

Diagnostik – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Erstdiagnostik – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko und sichere Kostform bestimmen Prä- und postoperativ
Befund von Artikulation, Resonanz und Stimme Sprech- und Stimmfunktion erfassen Erstkontakt

Verlaufsdiagnostik – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation von Schlucken und Verständlichkeit Kost steigern, Therapie anpassen Im Verlauf, v.a. nach Bestrahlung

Red Flags – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Zunehmende Schluckstörung oder Mundöffnungseinschränkung unter bzw. nach Bestrahlung Zeitnah

Strahlenfolgen wie Fibrose oder Trismus früh adressieren, ärztlich abklären.

Prognose – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Mit logopädischer Begleitung lassen sich Schlucken und Verständlichkeit oft deutlich verbessern. Der Verlauf hängt stark von Lokalisation, Ausmaß der Behandlung und Strahlenfolgen ab.

Einflussfaktoren – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

  • Tumorlokalisation und Stadium
  • Art der Operation und Rekonstruktion
  • Bestrahlung und ihre Folgen (Mundtrockenheit, Fibrose, Trismus)
  • Therapiebeginn
  • Allgemeinzustand

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Differentialdiagnosen – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Häufige Fragen – C09.1 Bösartige Neubildung: Gaumenbogen

Warum ist Logopädie schon während der Bestrahlung bei Mandelkrebs sinnvoll?

Schluckübungen während der Bestrahlung können Vernarbung und spätere Schluckstörungen verringern. Deshalb beginnt die Logopädie idealerweise früh.

Kann man Mandelkrebs auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

C09.1 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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