Logopädische Beschreibung – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
C32.8 (Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche): Bösartige Neubildung mehrerer Kehlkopfbereiche. Führend ist eine Dysphonie. Nach Teilresektion oder Bestrahlung bleibt die Stimme erhalten, ist aber verändert, bei vollständiger Kehlkopfentfernung (Laryngektomie) geht die natürliche Stimme verloren und es wird eine Ersatzstimme aufgebaut. Hinzu kommen eine Dysphagie mit Aspirationsrisiko sowie die Versorgung des Tracheostomas. Die Stimmrehabilitation ist ein zentraler logopädischer Schwerpunkt.
Typische Störungsbilder – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Heiserkeit bis vollständiger Verlust der natürlichen Stimme nach Laryngektomie.
Aufbau von Ösophagusersatzstimme, elektronischer Sprechhilfe oder Stimmprothese.
Schluckstörung mit Aspirationsrisiko, besonders bei erhaltenem Kehlkopf.
Bei Kehlkopfkrebs ist vor allem die Stimme betroffen. Nach einer vollständigen Kehlkopfentfernung lernt man mit logopädischer Hilfe eine Ersatzstimme. Auch Schlucken wird mitbehandelt.
Logopädische Relevanz – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
| Häufigkeit | in spezialisierten und klinischen Settings regelmäßig |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Erwachsene mit Kehlkopfkrebs, teils nach Teil- oder vollständiger Kehlkopfentfernung. |
| Bedeutung | Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache |
Typische logopädische Symptome – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
- Dysphagie (SC)
- Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1)
- Dysarthrie (SP6)
Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:
Verordnungshinweis – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.
Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.
Als Nebendiagnose: Ja
Verordnung & Praxistipps – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Typische Erstverordnung – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
| Diagnosegruppe | ST1 |
|---|---|
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
| Hausbesuch | Ggf. bei eingeschränkter Mobilität |
| Dringlicher Behandlungsbedarf | Nein |
| Therapiebericht | Ja |
Häufige Verordnungsfehler – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
- C32.8 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
- Stimmrehabilitation nach Laryngektomie nicht oder zu spät begonnen
Tipps für Ärzt*innen – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
- Bei Kehlkopfkrebs Logopädie über ST1, nach Laryngektomie früh zur Ersatzstimmbildung. Schlucken mitbehandeln.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
- Nach einer Kehlkopfentfernung lernt man mit Logopädie eine neue, verständliche Stimme. Ein früher Beginn hilft.
Therapieverlauf – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Therapiebeginn: Prä- und postoperativ, bei Laryngektomie früh zur Stimmrehabilitation
Setting: Stationär, Reha, ambulant an Tumorzentren
Frequenz: In Reha hochfrequent, ambulant 1-2x pro Woche
Besonderheiten: Stimmrehabilitation nach Laryngektomie ist eine logopädische Spezialaufgabe, enge Abstimmung mit HNO. Selbsthilfegruppen für Kehlkopflose einbeziehen.
Therapieinhalte – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
- Stimmtherapie bei erhaltenem Kehlkopf
- Aufbau der Ersatzstimme: Ösophagusersatzstimme, Stimmprothese oder elektronische Sprechhilfe
- Tracheostoma- und ggf. Stimmprothesenmanagement
- Schlucktherapie mit Aspirationsschutz
Diagnostik – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Erstdiagnostik – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES | Aspirationsrisiko und Kostform bestimmen | Prä- und postoperativ |
| Stimm- und Sprechdiagnostik | Stimm- und Sprechfunktion erfassen | Erstkontakt |
Verlaufsdiagnostik – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Reevaluation von Schlucken und Stimme | Therapie anpassen | Im Verlauf |
Red Flags – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.
Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.
Prognose – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Mit logopädischer Stimmrehabilitation gelingt nach Kehlkopfentfernung meist eine verständliche Ersatzstimme. Schlucken und Verständlichkeit bessern sich mit gezielter Therapie.
Einflussfaktoren – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
- Art des Eingriffs (Teilresektion vs. Laryngektomie)
- Gewählte Ersatzstimme
- Bestrahlung
- Therapiebeginn
- Allgemeinzustand
Verwandte Codes – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Differentialdiagnosen – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Häufige Fragen – C32.8 Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche
Wie lerne ich nach einer Kehlkopfentfernung wieder zu sprechen?
Mit logopädischer Hilfe wird eine Ersatzstimme aufgebaut, über die Speiseröhre, eine Stimmprothese oder eine elektronische Sprechhilfe. Die meisten Betroffenen können wieder verständlich kommunizieren.
Kann man Kehlkopfkrebs auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?
C32.8 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft ST1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.