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Bedingt verordnungsfähig

C33 – Bösartige Neubildung: Trachea

C33 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: C33 Logopädie, Luftröhrenkrebs Logopädie, Trachealkarzinom Logopädie, Luftröhrenkrebs Stimme Schlucken, Bösartige Neubildung: Trachea Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Stimme, Sprechen mit Kanüle und Schlucksicherheit beachten.

Logopädische Beschreibung – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

C33 (Bösartige Neubildung der Trachea): Tumor der Luftröhre. Operation, Bestrahlung und eine eventuelle Tracheostomaanlage können Atmung, Stimme und Schlucken beeinträchtigen. Logopädisch relevant sind Stimm- und Sprechprobleme, das Sprechen mit Trachealkanüle und eine Dysphagie mit Aspirationsrisiko. Die Therapie begleitet die Atemwegs- und onkologische Versorgung.

Typische Störungsbilder – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Stimm- und Sprechstörung ST1 häufig

Eingeschränkte Stimmgebung, erschwertes Sprechen, v.a. mit Trachealkanüle.

Dysphagie SC möglich

Schluckstörung mit Aspirationsrisiko, besonders bei liegender Kanüle.

Einfach erklärt:

Bei Luftröhrenkrebs können Atmung, Stimme und Schlucken betroffen sein, besonders mit Trachealkanüle. Logopädie unterstützt Stimme, Sprechen und sicheres Schlucken.

Logopädische Relevanz – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Häufigkeit in spezialisierten und klinischen Settings regelmäßig
Patient*innengruppe Erwachsene mit Trachealkarzinom, teils mit Tracheostoma.
Bedeutung Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache

Typische logopädische Symptome – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK SC: Dysphagie nach Kopf-Hals-Tumor-OP/Bestrahlung

ST1 Abgeleitet & verifiziert

HMK ST1: Organische Stimmstörung nach Tumor-OP. NICHT ST2 (funktionell).

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK SF: Rhinophonie/Stimm-Sprechfunktion nach Gaumen-/Pharynx-OP. Bei C01/C02/C04/C10/C13/C14/C32 als BVB gelistet.

Verordnungshinweis – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Typische Erstverordnung – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Diagnosegruppe ST1
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

  • C33 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Kanülenmanagement und Sprechen mit Kanüle nicht logopädisch begleitet

Tipps für Ärzt*innen – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

  • C33: Logopädie unterstützt Stimme, Sprechen mit Kanüle und sicheres Schlucken, interdisziplinär.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

  • Logopädie hilft beim Sprechen, auch mit Trachealkanüle, und beim sicheren Schlucken.

Therapieverlauf – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Therapiebeginn: Postoperativ bzw. nach Tracheostomaanlage

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Enge Abstimmung mit HNO und Pneumologie, Kanülenmanagement interdisziplinär.

Therapieinhalte – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

  • Stimm- und Sprechtherapie, ggf. Sprechen über Sprechventil
  • Trachealkanülenmanagement in Abstimmung mit HNO
  • Schlucktherapie mit Aspirationsschutz

Diagnostik – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Erstdiagnostik – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko und Kostform bestimmen Prä- und postoperativ
Stimm- und Sprechdiagnostik Stimm- und Sprechfunktion erfassen Erstkontakt

Verlaufsdiagnostik – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation von Schlucken und Stimme Therapie anpassen Im Verlauf

Red Flags – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Zunehmende Atemnot oder Stridor Notfall

Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.

Prognose – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Stimme, Sprechen und Schlucken lassen sich mit logopädischer Begleitung oft verbessern. Der Verlauf hängt von Tumor und Atemwegsversorgung ab.

Einflussfaktoren – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

  • Tumorstadium
  • Tracheostoma und Kanülentyp
  • Bestrahlung
  • Allgemeinzustand

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Differentialdiagnosen – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Häufige Fragen – C33 Bösartige Neubildung: Trachea

Kann man mit einer Trachealkanüle sprechen?

Oft ja, mit einem Sprechventil und logopädischer Anleitung. Die Logopädie unterstützt Stimme, Sprechen und sicheres Schlucken.

Kann man Luftröhrenkrebs auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

C33 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft ST1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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