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Bedingt verordnungsfähig

C79.3 – Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

C79.3 (sekundäre Hirntumoren) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste (LHB/BVB) für Logopädie. Gelistet sind nur primäre ZNS-Tumoren C70-C72. Verordnung als ätiologischer Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

C79.3 (sekundäre Hirntumoren) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste (LHB/BVB) für Logopädie. Gelistet sind nur primäre ZNS-Tumoren C70-C72. Verordnung als ätiologischer Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

ST1 Praxisempfehlung

C79.3 (sekundäre Hirntumoren) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste (LHB/BVB) für Logopädie. Gelistet sind nur primäre ZNS-Tumoren C70-C72. Verordnung als ätiologischer Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

SP5 Praxisempfehlung

C79.3 (sekundäre Hirntumoren) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste (LHB/BVB) für Logopädie. Gelistet sind nur primäre ZNS-Tumoren C70-C72. Verordnung als ätiologischer Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

SP6 Praxisempfehlung

C79.3 (sekundäre Hirntumoren) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste (LHB/BVB) für Logopädie. Gelistet sind nur primäre ZNS-Tumoren C70-C72. Verordnung als ätiologischer Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

Verordnungshinweis – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache

Typische logopädische Symptome – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Aphasie bei Hirntumor (SP5)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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