Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

C79.3 – Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

C79.3 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit SC als BVB

ST1 Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit ST1 als BVB

SP5 Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit SP5 als BVB

SP6 Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit SP6 als BVB

Verordnungshinweis – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1–SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

Kopf-Hals-Tumor / Hirntumor → Schlucken/Stimme/Sprache

Typische logopädische Symptome – C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung: Gehirn

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Aphasie bei Hirntumor (SP5)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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