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Bedingt verordnungsfähig

D33.3 – Gutartige Neubildung: Hirnnerven

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

Auch gesucht unter: D33.3 Logopädie, Hirnnerventumor Logopädie, Akustikusneurinom Fazialis Logopädie, Gutartige Neubildung: Hirnnerven Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Schwerpunkt nach betroffenem Hirnnerv festlegen.

Logopädische Beschreibung – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

D33.3 (Gutartige Neubildung der Hirnnerven): Tumor eines Hirnnervs, z.B. Akustikusneurinom. Je nach betroffenem Nerv und Operation resultieren unterschiedliche Störungen: bei Beteiligung von Gesichts-, Stimm- oder Schlucknerven Lippenschluss- und Artikulationsstörungen, Dysphonie oder Dysphagie. Logopädie behandelt die jeweils betroffene Funktion, oft mit Physiotherapie kombiniert.

Typische Störungsbilder – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Fazialisparese mit Artikulations- und Lippenschlussstörung SP6 bei Beteiligung des Gesichtsnervs

Gesichtslähmung mit Folgen für Aussprache und Mundschluss.

Dysphonie und Dysphagie ST1 bei Beteiligung von Stimm- oder Schlucknerven

Heiserkeit und Schluckstörung bei Vagus- oder Glossopharyngeusbeteiligung.

Einfach erklärt:

Ein gutartiger Tumor an einem Hirnnerv kann je nach Lage Aussprache, Stimme oder Schlucken beeinträchtigen. Logopädie behandelt gezielt die betroffene Funktion.

Logopädische Relevanz – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Häufigkeit in spezialisierten und klinischen Settings regelmäßig
Patient*innengruppe Erwachsene mit Hirnnerventumor, vor und nach Operation.
Bedeutung Gutartige Tumoren → Stimme/Schlucken/Sprache

Typische logopädische Symptome – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1/ST2)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

ST1 Praxisempfehlung

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

SP6 Praxisempfehlung

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

Verordnungshinweis – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Typische Erstverordnung – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Diagnosegruppe SP6
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • D33.3 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Betroffenen Hirnnerv und Funktion nicht gezielt adressiert

Tipps für Ärzt*innen – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • D33.3: Logopädie richtet sich nach dem betroffenen Hirnnerv, Artikulation, Stimme oder Schlucken gezielt behandeln.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • Je nach betroffenem Nerv hilft Logopädie bei Aussprache, Stimme oder Schlucken.

Therapieverlauf – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Therapiebeginn: Postoperativ, sobald eine Funktionsstörung erkennbar ist

Setting: Ambulant, oft mit Physiotherapie

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Bei Akustikusneurinom häufig Gesichtsnervbeteiligung, enge Abstimmung mit HNO und Physiotherapie.

Therapieinhalte – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • Übungen je nach betroffenem Nerv: Lippenschluss und Artikulation, Stimme oder Schlucken
  • Kompensationsstrategien
  • Beratung der Angehörigen

Diagnostik – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Erstdiagnostik – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie-, Dysarthrie- und kognitiv-kommunikative Diagnostik Art und Schwere erfassen Sobald kooperationsfähig
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen Früh

Verlaufsdiagnostik – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Die Prognose hängt vom betroffenen Nerv und vom Operationsergebnis ab. Logopädie verbessert die betroffene Funktion, oft mit guter Erholung.

Einflussfaktoren – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • Betroffener Hirnnerv
  • Operationsergebnis
  • Therapiebeginn
  • Begleitende Physiotherapie

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Differentialdiagnosen – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Häufige Fragen – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Welche logopädischen Folgen hat ein Akustikusneurinom?

Häufig ist der Gesichtsnerv mitbetroffen, was Lippenschluss und Aussprache beeinträchtigt. Logopädie übt gezielt Gesichtsbewegungen und Artikulation.

Kann man Hirnnerventumor auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

D33.3 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP6) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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