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Bedingt verordnungsfähig

D33.3 – Gutartige Neubildung: Hirnnerven

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Kopf-Hals-Tumoren und Hirntumoren

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

ST1 Praxisempfehlung

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

SP6 Praxisempfehlung

D33.3 (gutartiger Hirnnerventumor) ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Kein extrabudgetärer Status.

Verordnungshinweis – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Tumorcode als Hauptdiagnose + korrekte DG. Bei seltenen Lokalisationen ggf. Freitext-Begründung.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept, wenn die Diagnosegruppe (ST1, SC) und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet sind. Bei Kopf-Hals-Tumoren ist die logopädische Behandlung in der Regel klar indiziert (postoperativ, unter/nach Bestrahlung). Kassen akzeptieren diese Codes in der Regel als plausibel.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

Gutartige Tumoren → Stimme/Schlucken/Sprache

Typische logopädische Symptome – D33.3 Gutartige Neubildung: Hirnnerven

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung nach Laryngektomie/Bestrahlung (ST1/ST2)
  • Dysarthrie (SP6)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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