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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F00.1 – Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

F00.1 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Demenz und kognitive Erkrankungen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP5 (Aphasie/Sprachstörung), SP6 (Dysarthrie), SC (Dysphagie) – je nach Symptomatik. Nicht den Demenz-Code, sondern den ätiologischen Code verwenden.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Als Hauptdiagnose den ätiologischen Code verwenden: G30.0 oder G30.1 (Alzheimer), nicht den F00.x-Code. F00.x ggf. als Nebendiagnose.

Fachliche Beschreibung – F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

F00.1 ist ein symptomatischer Code für die Demenz-Ausprägung. Der Heilmittelkatalog listet stattdessen die ätiologischen Codes G30.0 und G30.1. Logopädisch werden bei Alzheimer-Demenz typischerweise behandelt: progressive Aphasie/Sprachstörung (SP5), Dysarthrie (SP6), Dysphagie (SC) und kognitive Kommunikationsstörungen.

Allgemeinverständlich – F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

Demenz-Patienten brauchen oft Logopädie – für Sprache, Sprechen und Schlucken. Der Code F00.x reicht aber nicht fürs Rezept. Der Arzt muss stattdessen G30.0 oder G30.1 (Alzheimer) als Hauptdiagnose verwenden.

Grauzone-Status im Detail – F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

Warum nicht im Katalog:

F00-Codes sind symptomatische Demenz-Codes. Der Heilmittelkatalog erfordert den ätiologischen Code (G30.x für Alzheimer). Hinweis: F01.1 (Multiinfarkt-Demenz) IST im Katalog unter SP5. G30.0/G30.1 sind ebenfalls im Katalog.

Häufigkeit auf Rezepten:

Hoch. Ärzte fragen regelmäßig, welcher Code bei Demenz-Patienten für Logopädie passt. Einige weigern sich, Rezepte auszustellen, weil sie keinen passenden Code finden.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung bei alleiniger Verwendung des F-Codes.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose zusammen mit G30.0 oder G30.1 (Alzheimer) als Hauptcode
  • Der ätiologische Code (G30.x) muss als Hauptdiagnose verwendet werden

Logopädie-Relevanz – F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

Häufigkeit in der Praxis: häufig

Demenz-Patienten sind eine große Patientengruppe in der Logopädie, besonders Dysphagie.

Typische Patient*innengruppe: Ältere Patienten mit Alzheimer-Demenz und Sprach-/Schluckstörungen

Häufige Fragen (FAQ) – F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn

Mein Angehöriger hat Alzheimer – bekommt er Logopädie?

Ja, bei Sprach-, Sprech- oder Schluckstörungen. Der Arzt muss G30.0 oder G30.1 auf das Rezept schreiben, nicht den Demenz-Code F00.x.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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