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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: SP5 (Aphasie/Sprachstörung), SP6 (Dysarthrie), SC (Dysphagie) – je nach Symptomatik. Nicht den Demenz-Code, sondern den ätiologischen Code verwenden.
Als Hauptdiagnose den ätiologischen Code verwenden: G30.0 oder G30.1 (Alzheimer), nicht den F00.x-Code. F00.x ggf. als Nebendiagnose.
F00.2 ist ein symptomatischer Code für die Demenz-Ausprägung. Der Heilmittelkatalog listet stattdessen die ätiologischen Codes G30.0 und G30.1. Logopädisch werden bei Alzheimer-Demenz typischerweise behandelt: progressive Aphasie/Sprachstörung (SP5), Dysarthrie (SP6), Dysphagie (SC) und kognitive Kommunikationsstörungen.
Demenz-Patienten brauchen oft Logopädie – für Sprache, Sprechen und Schlucken. Der Code F00.x reicht aber nicht fürs Rezept. Der Arzt muss stattdessen G30.0 oder G30.1 (Alzheimer) als Hauptdiagnose verwenden.
F00-Codes sind symptomatische Demenz-Codes. Der Heilmittelkatalog erfordert den ätiologischen Code (G30.x für Alzheimer). Hinweis: F01.1 (Multiinfarkt-Demenz) IST im Katalog unter SP5. G30.0/G30.1 sind ebenfalls im Katalog.
Hoch. Ärzte fragen regelmäßig, welcher Code bei Demenz-Patienten für Logopädie passt. Einige weigern sich, Rezepte auszustellen, weil sie keinen passenden Code finden.
Absetzung bei alleiniger Verwendung des F-Codes.
Häufigkeit in der Praxis: häufig
Demenz-Patienten sind eine große Patientengruppe in der Logopädie, besonders Dysphagie.
Typische Patient*innengruppe: Ältere Patienten mit Alzheimer-Demenz und Sprach-/Schluckstörungen
Ja, bei Sprach-, Sprech- oder Schluckstörungen. Der Arzt muss G30.0 oder G30.1 auf das Rezept schreiben, nicht den Demenz-Code F00.x.