Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F02.0 – Demenz bei Pick-Krankheit

F02.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Demenz und kognitive Erkrankungen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP5 (Aphasie), SP6 (Dysarthrie), SC (Dysphagie) mit G31.0

Empfehlung an die Ärzt*in:

G31.0 statt F02.0 als Hauptcode verwenden. G31.0 steht im Katalog.

Fachliche Beschreibung – F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit

Frontotemporale Demenz (Pick) verursacht früh eine progressive Aphasie (primär progressive Aphasie, PPA). Logopädisch hochrelevant. Verordnung über G31.0.

Allgemeinverständlich – F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit

Die Pick-Krankheit (frontotemporale Demenz) führt oft früh zu Sprachproblemen. Logopädie hilft – der Arzt muss G31.0 auf das Rezept schreiben.

Grauzone-Status im Detail – F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit

Warum nicht im Katalog:

Symptomatischer Demenz-Code. Der ätiologische Code G31.0 (Pick-Krankheit) IST im Katalog.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten-mittel.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • G31.0 als Hauptcode verwenden – steht IM Katalog

Logopädie-Relevanz – F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit

Häufigkeit in der Praxis: mittel

PPA ist ein klassisches logopädisches Störungsbild.

Typische Patient*innengruppe: Jüngere Demenzpatienten (50-65 J.) mit progressiver Aphasie

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.