Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F02.3 – Demenz bei Parkinson-Krankheit

F02.3 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Demenz und kognitive Erkrankungen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F02.3 Demenz bei Parkinson-Krankheit

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP6 (Dysarthrie), SC (Dysphagie), ST1 (Stimmstörung) mit G20.x

Empfehlung an die Ärzt*in:

G20.x statt F02.3 verwenden. G20.x steht im Katalog.

Fachliche Beschreibung – F02.3 Demenz bei Parkinson-Krankheit

Parkinson-Demenz führt zu hypokinetischer Dysarthrie, Dysphagie und Stimmstörung. Der Verordnungsweg führt über G20.x, nicht über F02.3.

Allgemeinverständlich – F02.3 Demenz bei Parkinson-Krankheit

Bei Parkinson mit Demenz brauchen Patienten oft Logopädie für Sprechen und Schlucken. Der Arzt muss den Parkinson-Code G20.x auf das Rezept schreiben.

Grauzone-Status im Detail – F02.3 Demenz bei Parkinson-Krankheit

Warum nicht im Katalog:

Symptomatischer Code. Der ätiologische Code G20.x (Parkinson) IST im Katalog.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • G20.x als Hauptcode verwenden – steht IM Katalog

Logopädie-Relevanz – F02.3 Demenz bei Parkinson-Krankheit

Häufigkeit in der Praxis: häufig (Parkinson allgemein)

Parkinson-Patienten sind eine der größten neurologischen Gruppen in der Logopädie.

Typische Patient*innengruppe: Parkinson-Patienten mit Dysarthrie, Dysphagie, Stimmstörung

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.