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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: Ätiologischen Code als Hauptdiagnose wählen
Bitte die Demenzform spezifizieren. F03 reicht nicht. G30.0/G30.1 bei Alzheimer, G31.0 bei Pick, G20.x bei Parkinson, I69.x bei vaskulärer Ursache.
F03 ist die häufigste Verlegenheitsdiagnose bei Demenz-Patienten. Für die Logopädie-Verordnung muss die Ursache der Demenz spezifiziert werden. Viele Ärzte kennen die Unterscheidung nicht und weigern sich, Rezepte auszustellen.
Demenz allein reicht nicht als Diagnose für ein Logopädie-Rezept. Der Arzt muss angeben, welche Art von Demenz vorliegt.
Unspezifischer Demenz-Code. Der Heilmittelkatalog erfordert ätiologische Codes (G30.x, G31.0, G20.x, I69.x etc.).
Hoch. Ärzte nutzen F03 als Verlegenheitsdiagnose wenn die Demenzform nicht näher bestimmt ist.
Absetzung.
Häufigkeit in der Praxis: hoch (als Fehlverordnung)
Eine der häufigsten Problemsituationen in der Verordnungspraxis.
Typische Patient*innengruppe: Ältere Patienten mit unspezifizierter Demenz
Der Arzt muss den Grund der Demenz benennen: G30.0 oder G30.1 für Alzheimer, G20.x für Parkinson, I69.x nach Schlaganfall. Diese Codes stehen im Heilmittelkatalog.