← Zur Suche
Bedingt verordnungsfähig

F06.7 – Leichte kognitive Störung (MCI)

F06.7 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: F06.7 Logopädie, leichte kognitive Störung (MCI) Logopädie, kognitive Kommunikationsstörung Therapie, Leichte kognitive Störung (MCI) Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Psychische Störungen (ergänzend)

Schwerpunkt kognitive Kommunikation, interdisziplinär abstimmen.

Logopädische Beschreibung – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

F06.7 (Leichte kognitive Störung (MCI)): Leichte kognitive Beeinträchtigung (MCI) mit messbaren, aber noch alltagskompatiblen Defiziten. Logopädisch relevant sind kognitive Kommunikationsstörungen mit Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wortfindung und Gesprächsführung. Die Therapie erfolgt in Abstimmung mit Neurologie und Psychiatrie.

Typische Störungsbilder – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 definierend

Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wortfindung und Gesprächsführung betroffen.

Einfach erklärt:

Bei leichte kognitive Störung (MCI) können Denken, Wortfindung und Gespräche beeinträchtigt sein. Logopädie behandelt diese kognitiv-kommunikativen Schwierigkeiten, zusammen mit Neurologie und Psychiatrie.

Logopädische Relevanz – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit organisch bzw. kognitiv bedingter Kommunikationsstörung.
Bedeutung Kognitive Kommunikation/Sprache

Typische logopädische Symptome – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

  • Kognitive Kommunikationsstörung (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP5 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP5 für F06.7 (Psychische Störungen (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für F06.7 (Psychische Störungen (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Ätiologischen G-/I-Code bevorzugen. F-Code als Nebendiagnose.

Als Hauptcode nutzbar: Eingeschränkt. Bei organisch bedingten psychischen Störungen mit Sprach-/Sprechbeteiligung. F-Codes allein sind oft problematisch, ätiologischen Code bevorzugen.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Typische Erstverordnung – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

  • F06.7 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Kognitiv-kommunikative Störung nicht als logopädische Indikation erkannt

Tipps für Ärzt*innen – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

  • F06.7: Bei kognitiv-kommunikativer Störung Logopädie über SP5, mit Neurologie und Psychiatrie abstimmen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

  • Logopädie hilft bei Konzentrations-, Wortfindungs- und Gesprächsproblemen und gibt Alltagsstrategien.

Therapieverlauf – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Therapiebeginn: Bei kognitiv-kommunikativer Störung

Setting: Ambulant, Reha

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Abstimmung mit Neurologie, Psychiatrie und Neuropsychologie. Ziel ist Erhalt bzw. Verbesserung der Alltagskommunikation.

Therapieinhalte – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

  • Kognitiv-kommunikative Therapie (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wortfindung)
  • Pragmatik- und Gesprächstraining bei Bedarf
  • Strategien für Alltag und Beratung der Angehörigen

Diagnostik – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Erstdiagnostik – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Test Zweck Zeitpunkt
Kognitiv-kommunikative, Aphasie- und Dysarthriediagnostik Art und Schwere erfassen Sobald kooperationsfähig
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen Früh

Verlaufsdiagnostik – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Bei leichter kognitiver Störung ist das Ziel Erhalt und Kompensation, der Verlauf ist unterschiedlich. Logopädie verbessert oder stabilisiert die Alltagskommunikation. Der Verlauf hängt von der Grunderkrankung ab.

Einflussfaktoren – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

  • Grunderkrankung und Verlauf
  • Schweregrad
  • Therapiebeginn
  • Einbezug des Umfelds

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Differentialdiagnosen – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Häufige Fragen – F06.7 Leichte kognitive Störung (MCI)

Hilft Logopädie bei leichter kognitiver Störung (MCI)?

Ja. Logopädie trainiert Gedächtnis, Wortfindung und Gesprächsstrategien und unterstützt den Erhalt der Alltagskommunikation.

Kann man leichte kognitive Störung (MCI) auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

F06.7 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP5) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

← Zur Suche

Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.