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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: ST3 (Aphonie) oder ST4 (Dysphonie) mit F44.4
F44.4 statt F44.7 verwenden bei psychogenem Stimmverlust. F44.4 steht im Katalog.
F44.7 beschreibt gemischte dissoziative Störungen. Logopädisch relevant nur bei psychogenem Stimmverlust, der über F44.4 + ST3/ST4 verordnet wird.
Bei psychisch bedingtem Stimmverlust hilft Logopädie. Der Arzt muss dafür F44.4 verwenden, nicht F44.7.
Im Gegensatz zu F44.4 (dissoziative Bewegungsstörung, im Katalog bei ST3/ST4 für psychogene Aphonie/Dysphonie) ist F44.7 nicht gelistet.
Selten.
Absetzung.
Häufigkeit in der Praxis: selten
Psychogene Stimmstörungen werden über F44.4 verordnet.
Typische Patient*innengruppe: Patienten mit psychogenem Stimmverlust