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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig. Ausnahme: SC bei sekundärer Dysphagie, ST1/ST2 bei Stimmstörung.
Essstörungen sind psychotherapeutisch zu behandeln. Logopädie nur bei sekundärer Schluck- oder Stimmstörung mit passendem Hauptcode.
F50.8 ist eine psychiatrische Diagnose. Logopädisch relevant nur bei sekundären Schäden: Ösophagusschädigung durch Erbrechen (Dysphagie), Stimmlippenschädigung durch Magensäure (Dysphonie), orale Hypersensibilität nach Langzeit-Essstörung.
Essstörungen wie Sonstige Essstörungen werden in der Psychotherapie behandelt, nicht in der Logopädie. Nur wenn durch die Essstörung zusätzlich Schluck- oder Stimmprobleme entstanden sind, kann ein Logopäde diese behandeln.
Psychiatrische Diagnose. Essstörungen im Sinne von F50 sind Domäne der Psychotherapie/Psychiatrie, nicht der Logopädie.
Selten.
Absetzung.
Häufigkeit in der Praxis: selten
Selten als direkte Verordnung. Gelegentlich bei Jugendlichen/Erwachsenen mit sekundärer Dysphagie oder Stimmstörung.
Typische Patient*innengruppe: Jugendliche/Erwachsene mit sekundären Folgen chronischer Essstörungen