Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie möchten. Mehr erfahren
Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: SP1 (Kinder), SP5/SP6/SC (Erwachsene) – je nach Symptomatik. F70-F79 als Nebendiagnose.
Die sprachliche Symptomatik separat codieren (F80.x bei Kindern, R47.x/R13.x bei Erwachsenen). F70 als Nebendiagnose auf dem Rezept belassen.
F70 (Leichte Intelligenzminderung): IQ 50-69. Häufigste Form. Sprache oft verzögert, aber funktionell erwerbbar. Logopädisch werden bei Intelligenzminderung häufig behandelt: Sprachentwicklungsstörung, Artikulationsstörung, Dysarthrie, Dysphagie, Kommunikationsanbahnung mit UK (Unterstützte Kommunikation). Die Verordnung erfordert einen separaten Code für die sprachliche Symptomatik.
Menschen mit leichte intelligenzminderung haben oft Sprach- und Sprechprobleme, die Logopädie erfordern. Für das Rezept reicht der Code F70 aber nicht – der Arzt muss zusätzlich beschreiben, was sprachlich betroffen ist.
F70–F79 beschreiben die Grunderkrankung (Intelligenzminderung), nicht die logopädische Indikation. Der Heilmittelkatalog erfordert Codes für die sprachliche/sprechmotorische Symptomatik.
Hoch. Ärzte schreiben F70-F79 häufig als alleinige Diagnose auf Logopädie-Rezepte.
Absetzung bei alleiniger Verwendung.
Häufigkeit in der Praxis: häufig
Menschen mit Intelligenzminderung sind eine große Gruppe in der Logopädie, besonders in Einrichtungen und Wohnheimen.
Typische Patient*innengruppe: Kinder und Erwachsene mit Intelligenzminderung und begleitenden Sprach-/Sprech-/Schluckstörungen
Ja, wenn eine Sprach-, Sprech- oder Schluckstörung vorliegt. Der Arzt muss die sprachliche Störung aber separat benennen (z.B. F80.1 oder F80.2). Der Behinderungs-Code allein reicht nicht.