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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: SP1 (Kinder), SP5/SP6/SC (Erwachsene) – je nach Symptomatik. F70-F79 als Nebendiagnose.
Die sprachliche Symptomatik separat codieren (F80.x bei Kindern, R47.x/R13.x bei Erwachsenen). F71 als Nebendiagnose auf dem Rezept belassen.
F71 (Mittelgradige Intelligenzminderung): IQ 35-49. Sprachentwicklung deutlich eingeschränkt, einfache Kommunikation möglich. Logopädisch werden bei Intelligenzminderung häufig behandelt: Sprachentwicklungsstörung, Artikulationsstörung, Dysarthrie, Dysphagie, Kommunikationsanbahnung mit UK (Unterstützte Kommunikation). Die Verordnung erfordert einen separaten Code für die sprachliche Symptomatik.
Menschen mit mittelgradige intelligenzminderung haben oft Sprach- und Sprechprobleme, die Logopädie erfordern. Für das Rezept reicht der Code F71 aber nicht – der Arzt muss zusätzlich beschreiben, was sprachlich betroffen ist.
F70–F79 beschreiben die Grunderkrankung (Intelligenzminderung), nicht die logopädische Indikation. Der Heilmittelkatalog erfordert Codes für die sprachliche/sprechmotorische Symptomatik.
Hoch. Ärzte schreiben F70-F79 häufig als alleinige Diagnose auf Logopädie-Rezepte.
Absetzung bei alleiniger Verwendung.
Häufigkeit in der Praxis: häufig
Menschen mit Intelligenzminderung sind eine große Gruppe in der Logopädie, besonders in Einrichtungen und Wohnheimen.
Typische Patient*innengruppe: Kinder und Erwachsene mit Intelligenzminderung und begleitenden Sprach-/Sprech-/Schluckstörungen