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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F81.0 – Lese- und Rechtschreibstörung

F81.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: F81.0 Logopädie, LRS Logopädie, Legasthenie Logopädie, Lese-Rechtschreib-Schwäche Therapie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Lese-Rechtschreib-Störung

F81.0 ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Förderung meist über Lerntherapie, Logopädie nur bei sprachlicher Grundlage.

Logopädische Beschreibung – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

F81.0 (Lese- und Rechtschreibstörung): LRS ist eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten. Sie ist NICHT über die GKV als Logopädie verordnungsfähig. Logopädie behandelt die zugrundeliegende Sprachstörung (wenn vorhanden), nicht das Lesen/Schreiben als schulische Fertigkeit. Die Komorbidität von SES und LRS ist hoch (ca. 40-60%).

Typische Störungsbilder – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Phonologische und auditive Verarbeitungsschwäche SP2 oft als Grundlage

Schwächen in Lautunterscheidung und phonologischer Bewusstheit, die der LRS zugrunde liegen können.

Begleitende Sprachentwicklungsstörung SP1 möglich

Wenn die gesprochene Sprache betroffen ist, ist Logopädie indiziert.

Einfach erklärt:

Lese-Rechtschreib-Schwäche wird nicht von der Krankenkasse als Logopädie bezahlt. Logopädie hilft aber, wenn Ihr Kind zusätzlich eine Sprachstörung hat, und das ist bei LRS-Kindern häufig der Fall.

Logopädische Relevanz – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Häufigkeit häufig (als Anfrage)
Patient*innengruppe Schulkinder mit LRS, oft mit begleitender Sprachstörung
Bedeutung Einer der häufigsten Gründe für Elternfrustration. Klare Kommunikation ist wichtig.

Grauzone-Status im Detail – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Empfohlene Hauptdiagnose – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: LRS selbst ist NICHT über Logopädie-GKV verordnungsfähig. Nur bei begleitender Sprachstörung: SP1 mit F80.x.

Empfehlung an die Ärzt*in:

LRS ist keine Kassenleistung der Logopädie. Alternativen: Lerntherapie, Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII). Falls begleitend eine Sprachstörung vorliegt: SP1 mit F80.x.

Warum nicht im Katalog:

F81-Codes beschreiben Störungen schulischer Fertigkeiten. Diese sind NICHT im Heilmittelkatalog Logopädie. LRS-Therapie fällt unter Lerntherapie (keine Kassenleistung) oder Eingliederungshilfe (SGB VIII § 35a).

Häufigkeit auf Rezepten:

Hoch. Eltern und Ärzte fragen regelmäßig, ob LRS über Logopädie behandelt wird.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung. LRS ist keine logopädische Kassenleistung.

Wann trotzdem relevant:
  • Wenn begleitend eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt → SP1 mit F80.x
  • Die LRS-Behandlung selbst ist dann NICHT der Verordnungsgegenstand
  • LRS-Therapie als Selbstzahlerleistung oder über Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Verordnung & Praxistipps – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Typische Erstverordnung – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Diagnosegruppe SP2
Behandlungseinheiten 0
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Nein

Häufige Verordnungsfehler – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

  • F81.0 als logopädisches Heilmittel verordnet, obwohl es um reine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenförderung geht

Tipps für Ärzt*innen – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

  • F81.0 ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Reine Lese-Rechtschreib- oder Rechenförderung läuft über Lerntherapie. Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung (SP1, SP2).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche wird meist über Lerntherapie gefördert, nicht über Logopädie. Logopädie hilft, wenn zusätzlich die gesprochene Sprache oder das Hörverstehen betroffen ist.

Therapieverlauf – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Therapiebeginn: Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung

Setting: Lese-Rechtschreib-Förderung meist als Lerntherapie, nicht als logopädisches Heilmittel

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: LRS ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Förderung läuft meist über Lerntherapie, ggf. über Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Therapieinhalte – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

  • Logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen, z.B. phonologische Bewusstheit oder auditive Verarbeitung
  • Reine Lese-Rechtschreib-Förderung erfolgt über Lerntherapie

Diagnostik – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Erstdiagnostik – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach- und Hörverarbeitungsdiagnostik Zugrunde liegende sprachliche Anteile prüfen Bei Verdacht auf Sprach- oder Verarbeitungsstörung

Red Flags – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Zusätzliche deutliche Sprachentwicklungsstörung Logopädische Diagnostik

Eine zugrunde liegende Sprachstörung ist logopädisch behandelbar und sollte erkannt werden.

Prognose – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Mit gezielter Förderung lassen sich Lese- und Rechtschreibleistungen verbessern. Die Förderung erfolgt überwiegend über Lerntherapie, logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen.

Einflussfaktoren – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

  • Früherkennung
  • Begleitende Sprachstörung
  • Förderintensität
  • Umfeld

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Differentialdiagnosen – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Lese-Rechtschreib-Störung – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Häufige Fragen – F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

Mein Kind hat LRS, zahlt die Krankenkasse Logopädie?

Nicht für die LRS selbst. Wenn aber zusätzlich eine Sprachstörung vorliegt (was häufig der Fall ist), zahlt die Kasse die Logopädie für die Sprachstörung. Für die LRS gibt es Lerntherapie (Selbstzahler) oder Eingliederungshilfe über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII).

Ist LRS oder Legasthenie ein Fall für Logopädie?

In der Regel nein. Lese-Rechtschreib-Förderung läuft meist über Lerntherapie. Logopädie ist sinnvoll, wenn eine zugrunde liegende Sprachstörung oder auditive Verarbeitungsschwäche besteht.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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