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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: LRS selbst ist NICHT über Logopädie-GKV verordnungsfähig. Nur bei begleitender Sprachstörung: SP1 mit F80.x.
LRS ist keine Kassenleistung der Logopädie. Alternativen: Lerntherapie, Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII). Falls begleitend eine Sprachstörung vorliegt: SP1 mit F80.x.
F81.1 (Isolierte Rechtschreibstörung): LRS ist eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten. Sie ist NICHT über die GKV als Logopädie verordnungsfähig. Logopädie behandelt die zugrundeliegende Sprachstörung (wenn vorhanden), nicht das Lesen/Schreiben als schulische Fertigkeit. Die Komorbidität von SES und LRS ist hoch (ca. 40-60%).
Lese-Rechtschreib-Schwäche wird nicht von der Krankenkasse als Logopädie bezahlt. Logopädie hilft aber, wenn Ihr Kind zusätzlich eine Sprachstörung hat – und das ist bei LRS-Kindern häufig der Fall.
F81-Codes beschreiben Störungen schulischer Fertigkeiten. Diese sind NICHT im Heilmittelkatalog Logopädie. LRS-Therapie fällt unter Lerntherapie (keine Kassenleistung) oder Eingliederungshilfe (SGB VIII § 35a).
Hoch. Eltern und Ärzte fragen regelmäßig, ob LRS über Logopädie behandelt wird.
Absetzung. LRS ist keine logopädische Kassenleistung.
Häufigkeit in der Praxis: häufig (als Anfrage)
Einer der häufigsten Gründe für Elternfrustration. Klare Kommunikation ist wichtig.
Typische Patient*innengruppe: Schulkinder mit LRS, oft mit begleitender Sprachstörung