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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F81.2 – Rechenstörung

F81.2 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: F81.2 Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Lese-Rechtschreib-Störung

Die Rechenstörung ist keine logopädische Indikation, Förderung über Lerntherapie.

Logopädische Beschreibung – F81.2 Rechenstörung

F81.2 (Rechenstörung): Keine logopädische Indikation. Logopädie behandelt Sprach-/Sprech-/Schluck-/Stimmstörungen, nicht schulische Fertigkeiten.

Typische Störungsbilder – F81.2 Rechenstörung

Keine logopädische Indikation nicht zutreffend

Die Rechenstörung (Dyskalkulie) ist eine Lernstörung und wird über Lerntherapie gefördert, nicht über Logopädie.

Einfach erklärt:

Diese Störung wird nicht in der Logopädie behandelt.

Logopädische Relevanz – F81.2 Rechenstörung

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Nicht zutreffend
Bedeutung Selten.

Grauzone-Status im Detail – F81.2 Rechenstörung

Empfohlene Hauptdiagnose – F81.2 Rechenstörung

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Keine logopädische Indikation.

Warum nicht im Katalog:

Schulische Fertigkeitsstörungen sind keine logopädischen Indikationen im Sinne der HeilM-RL.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Nur bei begleitender Sprachstörung → SP1 mit F80.x

Verordnung & Praxistipps – F81.2 Rechenstörung

Typische Erstverordnung – F81.2 Rechenstörung

Diagnosegruppe SP2
Behandlungseinheiten 0
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Nein

Häufige Verordnungsfehler – F81.2 Rechenstörung

  • F81.2 als logopädisches Heilmittel verordnet, obwohl es um reine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenförderung geht

Tipps für Ärzt*innen – F81.2 Rechenstörung

  • F81.2 ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Reine Lese-Rechtschreib- oder Rechenförderung läuft über Lerntherapie. Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung (SP1, SP2).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F81.2 Rechenstörung

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche wird meist über Lerntherapie gefördert, nicht über Logopädie. Logopädie hilft, wenn zusätzlich die gesprochene Sprache oder das Hörverstehen betroffen ist.

Therapieverlauf – F81.2 Rechenstörung

Therapiebeginn: Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung

Setting: Lese-Rechtschreib-Förderung meist als Lerntherapie, nicht als logopädisches Heilmittel

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: LRS ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Förderung läuft meist über Lerntherapie, ggf. über Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Therapieinhalte – F81.2 Rechenstörung

  • Logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen, z.B. phonologische Bewusstheit oder auditive Verarbeitung
  • Reine Lese-Rechtschreib-Förderung erfolgt über Lerntherapie

Diagnostik – F81.2 Rechenstörung

Erstdiagnostik – F81.2 Rechenstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Keine primär logopädische Erstdiagnostik Behandlung erfolgt in einem anderen Fachbereich

Red Flags – F81.2 Rechenstörung

Zusätzliche deutliche Sprachentwicklungsstörung Logopädische Diagnostik

Eine zugrunde liegende Sprachstörung ist logopädisch behandelbar und sollte erkannt werden.

Prognose – F81.2 Rechenstörung

Mit gezielter Förderung lassen sich Lese- und Rechtschreibleistungen verbessern. Die Förderung erfolgt überwiegend über Lerntherapie, logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen.

Einflussfaktoren – F81.2 Rechenstörung

  • Früherkennung
  • Begleitende Sprachstörung
  • Förderintensität
  • Umfeld

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F81.2 Rechenstörung

Differentialdiagnosen – F81.2 Rechenstörung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Lese-Rechtschreib-Störung – F81.2 Rechenstörung

Häufige Fragen – F81.2 Rechenstörung

Ist eine Rechenschwäche ein Fall für Logopädie?

Nein. Die Rechenstörung wird über Lerntherapie gefördert. Logopädie ist hier nicht zuständig.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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