Logopädische Beschreibung – F81.2 Rechenstörung
F81.2 (Rechenstörung): Keine logopädische Indikation. Logopädie behandelt Sprach-/Sprech-/Schluck-/Stimmstörungen, nicht schulische Fertigkeiten.
Typische Störungsbilder – F81.2 Rechenstörung
Die Rechenstörung (Dyskalkulie) ist eine Lernstörung und wird über Lerntherapie gefördert, nicht über Logopädie.
Diese Störung wird nicht in der Logopädie behandelt.
Logopädische Relevanz – F81.2 Rechenstörung
| Häufigkeit | selten |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Nicht zutreffend |
| Bedeutung | Selten. |
Grauzone-Status im Detail – F81.2 Rechenstörung
Empfohlene Hauptdiagnose – F81.2 Rechenstörung
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig.
Keine logopädische Indikation.
Schulische Fertigkeitsstörungen sind keine logopädischen Indikationen im Sinne der HeilM-RL.
Selten.
Absetzung.
- Nur bei begleitender Sprachstörung → SP1 mit F80.x
Verordnung & Praxistipps – F81.2 Rechenstörung
Typische Erstverordnung – F81.2 Rechenstörung
| Diagnosegruppe | SP2 |
|---|---|
| Behandlungseinheiten | 0 |
| Dringlicher Behandlungsbedarf | Nein |
| Therapiebericht | Nein |
Häufige Verordnungsfehler – F81.2 Rechenstörung
- F81.2 als logopädisches Heilmittel verordnet, obwohl es um reine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenförderung geht
Tipps für Ärzt*innen – F81.2 Rechenstörung
- F81.2 ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Reine Lese-Rechtschreib- oder Rechenförderung läuft über Lerntherapie. Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung (SP1, SP2).
Tipps für Patient*innen & Angehörige – F81.2 Rechenstörung
- Lese-Rechtschreib-Schwäche wird meist über Lerntherapie gefördert, nicht über Logopädie. Logopädie hilft, wenn zusätzlich die gesprochene Sprache oder das Hörverstehen betroffen ist.
Therapieverlauf – F81.2 Rechenstörung
Therapiebeginn: Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung
Setting: Lese-Rechtschreib-Förderung meist als Lerntherapie, nicht als logopädisches Heilmittel
Frequenz: Nach Indikation
Besonderheiten: LRS ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Förderung läuft meist über Lerntherapie, ggf. über Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Therapieinhalte – F81.2 Rechenstörung
- Logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen, z.B. phonologische Bewusstheit oder auditive Verarbeitung
- Reine Lese-Rechtschreib-Förderung erfolgt über Lerntherapie
Diagnostik – F81.2 Rechenstörung
Erstdiagnostik – F81.2 Rechenstörung
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Keine primär logopädische Erstdiagnostik | Behandlung erfolgt in einem anderen Fachbereich |
Red Flags – F81.2 Rechenstörung
Eine zugrunde liegende Sprachstörung ist logopädisch behandelbar und sollte erkannt werden.
Prognose – F81.2 Rechenstörung
Mit gezielter Förderung lassen sich Lese- und Rechtschreibleistungen verbessern. Die Förderung erfolgt überwiegend über Lerntherapie, logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen.
Einflussfaktoren – F81.2 Rechenstörung
- Früherkennung
- Begleitende Sprachstörung
- Förderintensität
- Umfeld
Verwandte Codes – F81.2 Rechenstörung
Differentialdiagnosen – F81.2 Rechenstörung
Weitere Codes der Diagnosegruppe Lese-Rechtschreib-Störung – F81.2 Rechenstörung
Häufige Fragen – F81.2 Rechenstörung
Ist eine Rechenschwäche ein Fall für Logopädie?
Nein. Die Rechenstörung wird über Lerntherapie gefördert. Logopädie ist hier nicht zuständig.