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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F81.3 – Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

F81.3 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: F81.3 Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Lese-Rechtschreib-Störung

F81.3 ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Förderung meist über Lerntherapie, Logopädie nur bei sprachlicher Grundlage.

Logopädische Beschreibung – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

F81.3 (Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten): Keine logopädische Indikation. Logopädie behandelt Sprach-/Sprech-/Schluck-/Stimmstörungen, nicht schulische Fertigkeiten.

Typische Störungsbilder – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Phonologische und auditive Verarbeitungsschwäche SP2 oft als Grundlage

Schwächen in Lautunterscheidung und phonologischer Bewusstheit, die der LRS zugrunde liegen können.

Begleitende Sprachentwicklungsstörung SP1 möglich

Wenn die gesprochene Sprache betroffen ist, ist Logopädie indiziert.

Einfach erklärt:

Diese Störung wird nicht in der Logopädie behandelt.

Logopädische Relevanz – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Nicht zutreffend
Bedeutung Selten.

Grauzone-Status im Detail – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Empfohlene Hauptdiagnose – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Keine logopädische Indikation.

Warum nicht im Katalog:

Schulische Fertigkeitsstörungen sind keine logopädischen Indikationen im Sinne der HeilM-RL.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Nur bei begleitender Sprachstörung → SP1 mit F80.x

Verordnung & Praxistipps – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Typische Erstverordnung – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Diagnosegruppe SP2
Behandlungseinheiten 0
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Nein

Häufige Verordnungsfehler – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

  • F81.3 als logopädisches Heilmittel verordnet, obwohl es um reine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenförderung geht

Tipps für Ärzt*innen – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

  • F81.3 ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Reine Lese-Rechtschreib- oder Rechenförderung läuft über Lerntherapie. Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung (SP1, SP2).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche wird meist über Lerntherapie gefördert, nicht über Logopädie. Logopädie hilft, wenn zusätzlich die gesprochene Sprache oder das Hörverstehen betroffen ist.

Therapieverlauf – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Therapiebeginn: Logopädie nur bei zugrunde liegender Sprach- oder auditiver Verarbeitungsstörung

Setting: Lese-Rechtschreib-Förderung meist als Lerntherapie, nicht als logopädisches Heilmittel

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: LRS ist in der Regel kein logopädisches Heilmittel. Förderung läuft meist über Lerntherapie, ggf. über Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Therapieinhalte – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

  • Logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen, z.B. phonologische Bewusstheit oder auditive Verarbeitung
  • Reine Lese-Rechtschreib-Förderung erfolgt über Lerntherapie

Diagnostik – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Erstdiagnostik – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach- und Hörverarbeitungsdiagnostik Zugrunde liegende sprachliche Anteile prüfen Bei Verdacht auf Sprach- oder Verarbeitungsstörung

Red Flags – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Zusätzliche deutliche Sprachentwicklungsstörung Logopädische Diagnostik

Eine zugrunde liegende Sprachstörung ist logopädisch behandelbar und sollte erkannt werden.

Prognose – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Mit gezielter Förderung lassen sich Lese- und Rechtschreibleistungen verbessern. Die Förderung erfolgt überwiegend über Lerntherapie, logopädisch nur die sprachlichen Grundlagen.

Einflussfaktoren – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

  • Früherkennung
  • Begleitende Sprachstörung
  • Förderintensität
  • Umfeld

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Differentialdiagnosen – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Weitere Codes der Diagnosegruppe Lese-Rechtschreib-Störung – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Häufige Fragen – F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten

Ist LRS oder Legasthenie ein Fall für Logopädie?

In der Regel nein. Lese-Rechtschreib-Förderung läuft meist über Lerntherapie. Logopädie ist sinnvoll, wenn eine zugrunde liegende Sprachstörung oder auditive Verarbeitungsschwäche besteht.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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