Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F81.8 – Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

F81.8 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Lese-Rechtschreib-Störung

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Keine logopädische Indikation.

Fachliche Beschreibung – F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

F81.8 (Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten): Keine logopädische Indikation. Logopädie behandelt Sprach-/Sprech-/Schluck-/Stimmstörungen, nicht schulische Fertigkeiten.

Allgemeinverständlich – F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

Diese Störung wird nicht in der Logopädie behandelt.

Grauzone-Status im Detail – F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

Warum nicht im Katalog:

Schulische Fertigkeitsstörungen sind keine logopädischen Indikationen im Sinne der HeilM-RL.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Nur bei begleitender Sprachstörung → SP1 mit F80.x

Logopädie-Relevanz – F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

Häufigkeit in der Praxis: selten

Selten.

Typische Patient*innengruppe: Nicht zutreffend

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.