Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F82.0 – Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik

F82.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Motorische Entwicklungsstörungen und Mundmotorik

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F82.0 Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

F80.x – Sprachentwicklungsstörung

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig. F82.0 als Nebendiagnose.

Empfehlung an die Ärzt*in:

F82.0 ist Physiotherapie. Logopädie nur bei zusätzlicher Sprachstörung mit F80.x.

Fachliche Beschreibung – F82.0 Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik

Grobmotorische Störungen haben keinen direkten logopädischen Behandlungsansatz.

Allgemeinverständlich – F82.0 Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik

Grobmotorische Probleme (Laufen, Gleichgewicht etc.) werden nicht in der Logopädie behandelt.

Grauzone-Status im Detail – F82.0 Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik

Warum nicht im Katalog:

Grobmotorik ist Domäne der Physiotherapie. Kein logopädischer Bezug.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Nur bei begleitender sprachlicher Störung → SP1 mit F80.x

Logopädie-Relevanz – F82.0 Umschriebene Entwicklungsstörung der Grobmotorik

Häufigkeit in der Praxis: nicht relevant

Kein logopädisches Störungsbild.

Typische Patient*innengruppe: Nicht zutreffend

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.