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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F82.2 – Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

F82.2 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Motorische Entwicklungsstörungen und Mundmotorik

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F82.2 Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

K07.x – Kieferanomalien (zahnärztlich)
Q35-Q37 – Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Korrekte Diagnosegruppe: SF (myofunktionell), SP3 (Artikulation) oder SP6 (Sprechmotorik) – je nach Symptomatik

Empfehlung an die Ärzt*in:

F82.2 als Nebendiagnose belassen. Als Hauptcode: K07.x bei myofunktioneller Störung, F80.0 bei Artikulation, R47.1 bei Dysarthrie.

Fachliche Beschreibung – F82.2 Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

F82.2 beschreibt spezifisch eine Störung der oralen Motorik. Obwohl dies ein klassisches logopädisches Arbeitsfeld ist, fehlt der Code im Heilmittelkatalog. Die therapeutische Arbeit (myofunktionelle Therapie, Artikulationstherapie, Sprechmotoriktraining) ist unverändert indiziert – nur der Verordnungsweg muss über einen gelisteten Code laufen.

Allgemeinverständlich – F82.2 Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

Ihr Kind hat Probleme mit der Mundmotorik – das ist ein typischer Fall für Logopädie. Allerdings steht der Code F82.2 nicht im Heilmittelkatalog. Der Arzt muss einen anderen Code wählen, der die Art der Störung genauer beschreibt.

Grauzone-Status im Detail – F82.2 Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

Warum nicht im Katalog:

HINWEIS: F82.2 ist als eigenständiger Subcode in der ICD-10-GM möglicherweise nicht gelistet. Die ICD-10-GM 2026 führt unter F82 nur F82.0 (Grobmotorik), F82.1 (Fein-/Graphomotorik) und F82.9 (NNB). Der Code F82.2 wird in manchen Praxissoftware-Systemen angezeigt, ist aber offiziell zu prüfen. Obwohl F82.2 explizit die Mundmotorik beschreibt, ist dieser Code NICHT im Heilmittelkatalog Logopädie. Das sorgt in der Praxis immer wieder für Verwirrung, weil der Name suggeriert, es sei ein logopädischer Code.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel. Ärzte wählen F82.2 intuitiv, weil 'Mundmotorik' nach Logopädie klingt.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung. Besonders ärgerlich, weil die logopädische Behandlung fachlich oft indiziert ist.

Wann trotzdem relevant:
  • Bei myofunktioneller Störung → SF mit K07.x oder Q-Codes
  • Bei Sprechmotorikstörung → SP6 mit passendem Code
  • Bei Artikulationsstörung → SP3 mit F80.0
  • F82.2 als Nebendiagnose belassen

Logopädie-Relevanz – F82.2 Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

Häufigkeit in der Praxis: mittel

Häufiger Verwirrungscode. Ärzte wählen ihn intuitiv wegen 'Mundmotorik' im Namen.

Typische Patient*innengruppe: Kinder mit orofazialen und sprechmotorischen Störungen

Häufige Fragen (FAQ) – F82.2 Umschriebene Entwicklungsstörung der Mundmotorik

Warum steht F82.2 (Mundmotorik) nicht im Logopädie-Katalog?

F82.2 gehört zur Kategorie der motorischen Entwicklungsstörungen (F82), die insgesamt nicht im Heilmittelkatalog Logopädie stehen. Für Logopädie müssen spezifischere Codes verwendet werden, die die Art der Störung beschreiben (z.B. F80.0 für Artikulation, K07.x für myofunktionelle Störung).

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.