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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F82.9 – Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

F82.9 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: F82.9 Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Motorische Entwicklungsstörungen und Mundmotorik

F82.9 ist primär unspezifische motorische entwicklungsstörung und gehört zu Physio- bzw. Ergotherapie. Logopädie nur bei mundmotorischem oder sprechmotorischem Anteil.

Logopädische Beschreibung – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Wie F82, unspezifisch, für Logopädie nicht geeignet ohne weitere Spezifikation.

Typische Störungsbilder – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Begleitende mundmotorische Störung SP6 möglich

Unspezifische motorische Entwicklungsstörung. Logopädie nur, wenn zusätzlich Mundmotorik oder Aussprache betroffen sind.

Einfach erklärt:

Zu allgemein für ein Logopädie-Rezept. Der Arzt muss benennen, was genau betroffen ist.

Logopädische Relevanz – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder mit unklarer motorischer Entwicklungsstörung
Bedeutung Gelegentlich als Fehlverordnung.

Grauzone-Status im Detail – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Empfohlene Hauptdiagnose – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

F80.x – Sprachentwicklungsstörung

Korrekte Diagnosegruppe: Spezifischen Code für die Symptomatik wählen

Empfehlung an die Ärzt*in:

Spezifischen Code wählen. F82.9 als Nebendiagnose.

Warum nicht im Katalog:

Wie F82, zu unspezifisch, keine logopädische Zuordnung.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Bei begleitender Sprech-/Sprachstörung → passenden Code wählen

Verordnung & Praxistipps – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP6
Behandlungseinheiten 0
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Nein

Häufige Verordnungsfehler – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

  • F82.9 logopädisch verordnet, obwohl es um Grob- oder Feinmotorik geht

Tipps für Ärzt*innen – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

  • F82.9 betrifft die Unspezifische motorische Entwicklungsstörung. Primär Physio- bzw. Ergotherapie. Logopädie nur bei zusätzlicher Mundmotorik- oder Aussprachestörung.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

  • Diese Bewegungsstörung wird meist über Physio- oder Ergotherapie behandelt. Logopädie ist nur bei zusätzlichen Mund- oder Aussprachethemen sinnvoll.

Therapieverlauf – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nur bei mundmotorischem bzw. sprechmotorischem Anteil

Setting: Ambulant

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: Unspezifische motorische Entwicklungsstörung wird primär über Physio- bzw. Ergotherapie behandelt.

Therapieinhalte – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

  • Behandlung des mundmotorischen bzw. sprechmotorischen Anteils, falls vorhanden

Diagnostik – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale und sprechmotorische Diagnostik Mundmotorik und Aussprache beurteilen Zu Therapiebeginn

Verlaufsdiagnostik – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Fortschritt prüfen In sinnvollen Abständen

Red Flags – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Verschlucken oder Schwierigkeiten beim Essen Zeitnah

Mögliche orale Phase einer Schluckstörung, gezielt diagnostizieren.

Prognose – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Die grob- bzw. feinmotorische Förderung erfolgt außerhalb der Logopädie. Bei mundmotorischem Anteil ist logopädische Therapie sinnvoll.

Einflussfaktoren – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

  • Vorliegen eines mundmotorischen Anteils
  • Therapiebeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Differentialdiagnosen – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

F80.x – Sprachentwicklungsstörung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Motorische Entwicklungsstörungen und Mundmotorik – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – F82.9 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, nicht näher bezeichnet

Ist eine motorische Entwicklungsstörung ein Fall für Logopädie?

Grob- und feinmotorische Störungen gehören zu Physio- oder Ergotherapie. Logopädie ist nur sinnvoll, wenn zusätzlich Mundmotorik oder Aussprache betroffen sind.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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