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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F82 – Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

F82 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: F82 Logopädie, motorische Entwicklungsstörung Logopädie, UEMF Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Motorische Entwicklungsstörungen und Mundmotorik

F82 ist primär motorische entwicklungsstörung und gehört zu Physio- bzw. Ergotherapie. Logopädie nur bei mundmotorischem oder sprechmotorischem Anteil.

Logopädische Beschreibung – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

F82 beschreibt eine umschriebene motorische Entwicklungsstörung (UEMF). Logopädisch relevant nur bei Beteiligung der orofazialen/sprechmotorischen Funktionen. In diesem Fall ist aber ein spezifischerer Code erforderlich.

Typische Störungsbilder – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Begleitende mundmotorische Störung SP6 möglich

Motorische Entwicklungsstörung. Logopädie nur, wenn zusätzlich Mundmotorik oder Aussprache betroffen sind.

Einfach erklärt:

Motorische Entwicklungsstörungen betreffen meist Grob- und Feinmotorik. Nur wenn auch die Mundmotorik oder das Sprechen betroffen ist, kann Logopädie helfen, aber mit einem anderen Code.

Logopädische Relevanz – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Häufigkeit selten als Hauptdiagnose
Patient*innengruppe Kinder mit motorischen Entwicklungsstörungen und begleitender Sprechmotorikstörung
Bedeutung Gelegentlich als Begleitdiagnose bei Kindern mit Artikulationsstörungen.

Grauzone-Status im Detail – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Empfohlene Hauptdiagnose – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP3 oder SP6 je nach Symptomatik

Empfehlung an die Ärzt*in:

Falls Sprechmotorik betroffen → SP6 oder SP3 mit F80.0. F82 als Nebendiagnose.

Warum nicht im Katalog:

Motorische Entwicklungsstörungen sind primär Ergotherapie/Physiotherapie. Keine Zuordnung zu einer logopädischen Diagnosegruppe.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten als alleinige Diagnose auf Logopädie-Rezepten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Wenn die Sprechmotorik betroffen ist → SP6 mit passendem Code
  • Wenn eine Artikulationsstörung vorliegt → SP3 mit F80.0
  • Als Nebendiagnose zur Erklärung erschwerter Therapiebedingungen

Verordnung & Praxistipps – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Typische Erstverordnung – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Diagnosegruppe SP6
Behandlungseinheiten 0
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Nein

Häufige Verordnungsfehler – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

  • F82 logopädisch verordnet, obwohl es um Grob- oder Feinmotorik geht

Tipps für Ärzt*innen – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

  • F82 betrifft die Motorische Entwicklungsstörung. Primär Physio- bzw. Ergotherapie. Logopädie nur bei zusätzlicher Mundmotorik- oder Aussprachestörung.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

  • Diese Bewegungsstörung wird meist über Physio- oder Ergotherapie behandelt. Logopädie ist nur bei zusätzlichen Mund- oder Aussprachethemen sinnvoll.

Therapieverlauf – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Therapiebeginn: Nur bei mundmotorischem bzw. sprechmotorischem Anteil

Setting: Ambulant

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: Motorische Entwicklungsstörung wird primär über Physio- bzw. Ergotherapie behandelt.

Therapieinhalte – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

  • Behandlung des mundmotorischen bzw. sprechmotorischen Anteils, falls vorhanden

Diagnostik – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Erstdiagnostik – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale und sprechmotorische Diagnostik Mundmotorik und Aussprache beurteilen Zu Therapiebeginn

Verlaufsdiagnostik – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Fortschritt prüfen In sinnvollen Abständen

Red Flags – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Verschlucken oder Schwierigkeiten beim Essen Zeitnah

Mögliche orale Phase einer Schluckstörung, gezielt diagnostizieren.

Prognose – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Die grob- bzw. feinmotorische Förderung erfolgt außerhalb der Logopädie. Bei mundmotorischem Anteil ist logopädische Therapie sinnvoll.

Einflussfaktoren – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

  • Vorliegen eines mundmotorischen Anteils
  • Therapiebeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Differentialdiagnosen – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Weitere Codes der Diagnosegruppe Motorische Entwicklungsstörungen und Mundmotorik – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Häufige Fragen – F82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen

Ist eine motorische Entwicklungsstörung ein Fall für Logopädie?

Grob- und feinmotorische Störungen gehören zu Physio- oder Ergotherapie. Logopädie ist nur sinnvoll, wenn zusätzlich Mundmotorik oder Aussprache betroffen sind.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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