Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F90.0 – Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

F90.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Autismus-Spektrum und Verhaltensdiagnosen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: ADHS als Nebendiagnose, Hauptdiagnose muss die sprachliche Störung sein (F80.x → SP1)

Empfehlung an die Ärzt*in:

ADHS als Nebendiagnose auf dem Rezept belassen. Hauptdiagnose muss die sprachliche Störung sein (z.B. F80.1 → SP1). Falls keine Sprachstörung vorliegt, ist Logopädie nicht indiziert.

Fachliche Beschreibung – F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

F90.0 (Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)) ist keine logopädische Indikation. Die hohe Komorbidität von ADHS und Sprachentwicklungsstörungen (ca. 30-50%) führt aber dazu, dass viele ADHS-Kinder auch Logopädie benötigen. Der Verordnungsgrund ist dann die Sprachstörung, nicht das ADHS.

Allgemeinverständlich – F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

ADHS allein ist kein Grund für Logopädie. Aber viele Kinder mit ADHS haben zusätzlich Sprachprobleme. Wenn das der Fall ist, kann der Arzt Logopädie verordnen – aber mit einem Sprach-Code (z.B. F80.1), nicht mit dem ADHS-Code.

Grauzone-Status im Detail – F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

Warum nicht im Katalog:

ADHS ist eine Aufmerksamkeits-/Verhaltensstörung, keine Sprach- oder Sprechstörung. ADHS allein ist kein logopädischer Verordnungsgrund.

Häufigkeit auf Rezepten:

Hoch. Viele Kinder mit ADHS haben gleichzeitig Sprachentwicklungsstörungen. Kinderärzte schreiben manchmal nur den ADHS-Code aufs Rezept.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung. ADHS allein ist keine logopädische Indikation.

Wann trotzdem relevant:
  • Wenn begleitend eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt → SP1 mit F80.x als Hauptcode
  • Als Nebendiagnose zur Erklärung erschwerter Therapiebedingungen
  • Falls keine Sprachstörung vorliegt, ist Logopädie NICHT verordnungsfähig

Logopädie-Relevanz – F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

Häufigkeit in der Praxis: häufig (als Begleitdiagnose)

ADHS ist eine der häufigsten Begleitdiagnosen bei Kindern in der Logopädie.

Typische Patient*innengruppe: Kinder mit ADHS und komorbider Sprachentwicklungsstörung

Häufige Fragen (FAQ) – F90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)

Mein Kind hat ADHS – bekommt es Logopädie?

Nur wenn zusätzlich eine Sprachstörung vorliegt. ADHS allein ist kein Verordnungsgrund für Logopädie. Der Kinderarzt prüft, ob auch die Sprache betroffen ist.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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