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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

F95.1 – Chronische motorische oder vokale Ticstörung

F95.1 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: F95.1 Logopädie, Tics Logopädie, Tourette Logopädie, vokale Tics Therapie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Autismus-Spektrum und Verhaltensdiagnosen

F95.1 ist keine primär logopädische Indikation. Behandlung neurologisch bzw. verhaltenstherapeutisch, Logopädie nur ergänzend bei vokalen Tics.

Logopädische Beschreibung – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

F95.1 (Chronische motorische oder vokale Ticstörung), Ticstörungen können vokale Tics beinhalten, die Stimme und Sprechen beeinflussen. Logopädisch relevant nur bei sekundärer Dysphonie oder Redeflussstörung. Die primäre Tic-Behandlung erfolgt neurologisch/psychiatrisch (Habit Reversal Training, Pharmakotherapie).

Typische Störungsbilder – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Vokale Tics SP6 bei vokaler Komponente

Unwillkürliche Laute oder Äußerungen, primär neurologisch-verhaltensbezogen.

Einfach erklärt:

Tics (unwillkürliche Laute oder Bewegungen) werden nicht in der Logopädie behandelt. Wenn die Tics aber zu Stimmproblemen oder Sprechproblemen führen, kann Logopädie bei diesen Folgen helfen.

Logopädische Relevanz – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Jugendliche mit Tourette-Syndrom und sekundären Stimmproblemen
Bedeutung Gelegentlich bei Tourette-Syndrom mit sekundärer Stimmbelastung.

Grauzone-Status im Detail – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Empfohlene Hauptdiagnose – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig. Ausnahme: ST1/ST2 bei Stimmstörung, RE1/RE2 bei Redeflussstörung.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Ticstörungen sind primär neurologisch/psychiatrisch. Logopädie nur bei sekundärer Stimm- oder Redeflussstörung mit passendem Code.

Warum nicht im Katalog:

Ticstörungen sind neurologisch-psychiatrische Diagnosen. Sie fallen nicht unter die logopädischen Diagnosegruppen der HeilM-RL.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten als alleinige Diagnose.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Wenn sekundär eine Stimmstörung vorliegt → ST1/ST2 mit R49.0
  • Wenn sekundär eine Redeflussstörung vorliegt → RE1/RE2 prüfen
  • Tic allein ist kein logopädischer Verordnungsgrund

Verordnung & Praxistipps – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Typische Erstverordnung – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Diagnosegruppe SP6
Behandlungseinheiten 0
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Nein

Häufige Verordnungsfehler – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

  • Tic-Störung als logopädische Hauptdiagnose verwendet

Tipps für Ärzt*innen – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

  • Tic-Störungen sind primär neurologisch bzw. verhaltenstherapeutisch. Logopädie höchstens ergänzend bei stark störenden vokalen Tics.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

  • Tics werden in der Regel neurologisch und verhaltenstherapeutisch begleitet. Logopädie kann bei sehr störenden vokalen Tics ergänzend unterstützen.

Therapieverlauf – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Therapiebeginn: Nur ergänzend bei störenden vokalen Tics

Setting: Ambulant

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: Tic-Störungen werden primär kinder- und jugendneurologisch bzw. verhaltenstherapeutisch behandelt.

Therapieinhalte – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

  • Atem- und Sprechtechniken bei vokalen Tics als ergänzende Maßnahme

Diagnostik – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Erstdiagnostik – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach- und Kommunikationsdiagnostik Sprachstand und pragmatische Fähigkeiten erfassen Zu Therapiebeginn

Verlaufsdiagnostik – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Fortschritt dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Plötzliche schwere Tics oder Sprechabbruch Neurologisch abklären

Neurologische Einordnung sicherstellen.

Prognose – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Abhängig von Diagnose, Schweregrad und Förderbeginn. Logopädie zielt auf bessere Kommunikation und Teilhabe.

Einflussfaktoren – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

  • Diagnose und Schweregrad
  • Förderbeginn
  • Begleiterkrankungen
  • Umfeld

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Differentialdiagnosen – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Autismus-Spektrum und Verhaltensdiagnosen – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Häufige Fragen – F95.1 Chronische motorische oder vokale Ticstörung

Ist das Tourette-Syndrom ein Fall für Logopädie?

Primär nicht. Tics werden neurologisch und verhaltenstherapeutisch behandelt. Bei stark störenden vokalen Tics können logopädische Atem- und Sprechtechniken ergänzend helfen.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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