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Bedingt verordnungsfähig

G06.0 – Intrakranieller Abszess

G06.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G06.0 Logopädie, Hirnabszess Logopädie, Hirnabszess Aphasie, Hirnentzündung Logopädie, Intrakranieller Abszess Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologie (ergänzend)

Lokalisation bestimmt den Schwerpunkt. Schlucksicherheit und Kognition mitbeachten.

Logopädische Beschreibung – G06.0 Intrakranieller Abszess

G06.0 (Intrakranieller Abszess): Eitrige Eiteransammlung im Gehirn (intrakranieller Abszess). Je nach Lokalisation und Ausmaß stehen Aphasie, Dysarthrie, kognitive Kommunikationsstörungen und Dysphagie im Vordergrund. Die Therapie begleitet die Akut- und Rehaphase, der Verlauf hängt stark vom Ausmaß der Hirnschädigung ab.

Typische Störungsbilder – G06.0 Intrakranieller Abszess

Aphasie SP5 bei kortikaler Beteiligung

Wortfindung, Verständnis, Lesen und Schreiben betroffen.

Dysarthrie SP6 häufig

Verwaschenes, mühsames Sprechen.

Dysphagie SC häufig

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 möglich

Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Gesprächsführung betroffen.

Einfach erklärt:

Bei Hirnabszess können Sprache, Sprechen, Schlucken und das Denken beeinträchtigt sein. Logopädie behandelt die betroffenen Funktionen.

Logopädische Relevanz – G06.0 Intrakranieller Abszess

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit entzündlicher bzw. struktureller Hirnschädigung, Akut- und Rehaphase.
Bedeutung Neurologie → Dysarthrie/Aphasie/Dysphagie

Typische logopädische Symptome – G06.0 Intrakranieller Abszess

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G06.0 Intrakranieller Abszess

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP5 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP5 für G06.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für G06.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G06.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für G06.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G06.0 Intrakranieller Abszess

Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G06.0 Intrakranieller Abszess

Typische Erstverordnung – G06.0 Intrakranieller Abszess

Diagnosegruppe SP5
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G06.0 Intrakranieller Abszess

  • G06.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Kognitive Kommunikationsstörung oder Dysphagie nicht mitbehandelt

Tipps für Ärzt*innen – G06.0 Intrakranieller Abszess

  • G06.0: Logopädie über die führende Diagnosegruppe (oft SP5 oder SC), Sprache, Schlucken und Kognition mitbeurteilen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G06.0 Intrakranieller Abszess

  • Logopädie hilft bei Sprach-, Sprech- und Schluckproblemen nach der Erkrankung, oft schon früh in der Reha.

Therapieverlauf – G06.0 Intrakranieller Abszess

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Rehaphase, sobald belastbar

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent, ambulant 1-3x pro Woche

Besonderheiten: Enge Abstimmung mit Neurologie. Symptome können sich im Verlauf ändern.

Therapieinhalte – G06.0 Intrakranieller Abszess

  • Aphasietherapie
  • Dysarthrietherapie
  • Dysphagiemanagement mit Aspirationsschutz
  • Kognitiv-kommunikative Therapie bei Bedarf

Diagnostik – G06.0 Intrakranieller Abszess

Erstdiagnostik – G06.0 Intrakranieller Abszess

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie-, Dysarthrie- und kognitiv-kommunikative Diagnostik Art und Schwere erfassen Sobald kooperationsfähig
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen Früh

Verlaufsdiagnostik – G06.0 Intrakranieller Abszess

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – G06.0 Intrakranieller Abszess

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – G06.0 Intrakranieller Abszess

Der Verlauf hängt vom Ausmaß der Schädigung ab. Viele Patienten erholen sich mit Rehabilitation, vor allem in den ersten Monaten.

Einflussfaktoren – G06.0 Intrakranieller Abszess

  • Ausmaß und Lokalisation
  • Therapiebeginn
  • Intensität
  • Begleiterkrankungen
  • Alter
  • Ursache

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G06.0 Intrakranieller Abszess

Differentialdiagnosen – G06.0 Intrakranieller Abszess

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – G06.0 Intrakranieller Abszess

Häufige Fragen – G06.0 Intrakranieller Abszess

Hilft Logopädie nach Hirnabszess?

Ja. Bei Aphasie, Sprech- oder Schluckstörungen verbessert Logopädie die betroffenen Funktionen, ein früher Beginn ist günstig.

Kann man Hirnabszess auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G06.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP5) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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