Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

G30.9 – Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet

G30.9 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Demenz und kognitive Erkrankungen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – G30.9 Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: Spezifischen gelisteten Code verwenden

Empfehlung an die Ärzt*in:

Möglichst G30.0 oder G30.1 verwenden.

Fachliche Beschreibung – G30.9 Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet

G30.9 (Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet) ist nicht im Heilmittelkatalog. G30.0 und G30.1 sind die gelisteten Alzheimer-Codes.

Allgemeinverständlich – G30.9 Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet

Dieser Code reicht nicht für ein Logopädie-Rezept. Der Arzt sollte G30.0 oder G30.1 verwenden.

Grauzone-Status im Detail – G30.9 Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet

Warum nicht im Katalog:

Im Gegensatz zu G30.0 und G30.1 ist G30.9 nicht im Katalog.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • G30.0 oder G30.1 verwenden – stehen IM Katalog
  • Als Nebendiagnose zusammen mit Katalog-Code

Logopädie-Relevanz – G30.9 Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit in der Praxis: mittel

Ärzte wählen manchmal den unspezifischeren Code.

Typische Patient*innengruppe: Demenzpatienten

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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