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Bedingt verordnungsfähig

G47.30 – Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

G47.30 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G47.30 Logopädie, zentrales Schlafapnoe-Syndrom Logopädie, Schlafapnoe myofunktionelle Therapie, Zentrales Schlafapnoe-Syndrom Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schlafbezogene Atemstörungen

Zentrale Ursache, myofunktionelle Therapie nicht wirksam.

Logopädische Beschreibung – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

G47.30 (Zentrales Schlafapnoe-Syndrom): Atemaussetzer im Schlaf durch gestörte zentrale Atemsteuerung (zentrale Schlafapnoe). Die zentrale Schlafapnoe entsteht durch eine gestörte zentrale Atemsteuerung. Eine myofunktionelle Therapie ist hier nicht wirksam, die Behandlung ist neurologisch bzw. schlafmedizinisch. Logopädie ist nur bei einer begleitenden, anders verursachten Schluck- oder Sprechstörung relevant.

Typische Störungsbilder – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Begrenzte logopädische Relevanz SC gering

Zentrale Schlafapnoe entsteht durch eine gestörte Atemsteuerung, nicht durch Rachenmuskulatur, daher ist myofunktionelle Therapie hier nicht wirksam.

Einfach erklärt:

Bei zentraler Schlafapnoe liegt die Ursache in der Atemsteuerung im Gehirn. Eine logopädische Muskelübung hilft hier nicht, die Behandlung ist ärztlich.

Logopädische Relevanz – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Häufigkeit selten als ergänzende Indikation
Patient*innengruppe Betroffene mit zentraler Schlafapnoe.
Bedeutung Dysphagie bei zentraler Ursache

Typische logopädische Symptome – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • Myofunktionelle Therapie adjuvant bei Schlafapnoe (SF)
  • Dysphagie bei zentraler Ursache (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SF Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SF für G47.30 (Schlafbezogene Atemstörungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G47.30 (Schlafbezogene Atemstörungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Vorab Kassenklärung. G47.3x als Nebendiagnose, SF mit K07.x als Hauptweg.

Als Hauptcode nutzbar: Eingeschränkt. Myofunktionelle Therapie bei Schlafapnoe ist wissenschaftlich belegt, aber die Verordnungslage über Logopädie ist nicht einheitlich geklärt. Vorab mit Kasse klären.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Typische Erstverordnung – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • G47.30 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Logopädie ohne wirksame Indikation am zentralen Schlafapnoe-Code festgemacht

Tipps für Ärzt*innen – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • G47.30: Logopädie nur bei begleitender Schluck- bzw. Sprechstörung, sonst nicht indiziert.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • Bei zentraler Schlafapnoe hilft eine logopädische Muskelübung nicht. Die Behandlung läuft ärztlich.

Therapieverlauf – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Therapiebeginn: Nur bei begleitender Schluck- bzw. Sprechstörung

Setting: Ambulant

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: Zentrale Ursache, myofunktionelle Therapie nicht wirksam. Behandlung schlafmedizinisch bzw. neurologisch.

Therapieinhalte – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • Nur bei begleitender, anders verursachter Schluck- oder Sprechstörung indizierte Therapie

Diagnostik – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Erstdiagnostik – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko und Kostform bestimmen Bei Schluckproblemen
Stimm- und Sprechbefund bei Bedarf Begleitsymptome erfassen Bei Bedarf

Verlaufsdiagnostik – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation des Schluckens Kost anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Zunehmende Atemnot oder Stridor Notfall

Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.

Verschlucken mit feuchter Stimme Zeitnah

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Die Prognose richtet sich nach der schlafmedizinischen bzw. neurologischen Behandlung. Logopädie spielt nur bei begleitenden Störungen eine Rolle.

Einflussfaktoren – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • Ursache der zentralen Atemstörung
  • Begleitende Störungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Differentialdiagnosen – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Weitere Codes der Diagnosegruppe SF – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Häufige Fragen – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Hilft Logopädie bei zentraler Schlafapnoe?

Nein, die Ursache liegt in der Atemsteuerung im Gehirn. Muskelübungen helfen hier nicht, die Behandlung ist schlafmedizinisch bzw. neurologisch.

Kann man zentrales Schlafapnoe-Syndrom auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G47.30 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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