Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

G47.30 – Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

G47.30 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schlafbezogene Atemstörungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SF Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für G47.30 (Schlafbezogene Atemstörungen).

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für G47.30 (Schlafbezogene Atemstörungen).

Verordnungshinweis – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Vorab Kassenklärung. G47.3x als Nebendiagnose, SF mit K07.x als Hauptweg.

Als Hauptcode nutzbar: Eingeschränkt. Myofunktionelle Therapie bei Schlafapnoe ist wissenschaftlich belegt, aber die Verordnungslage über Logopädie ist nicht einheitlich geklärt. Vorab mit Kasse klären.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

Dysphagie bei zentraler Ursache

Typische logopädische Symptome – G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom

  • Myofunktionelle Therapie adjuvant bei Schlafapnoe (SF)
  • Dysphagie bei zentraler Ursache (SC)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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