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Bedingt verordnungsfähig

G47.31 – Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

G47.31 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G47.31 Logopädie, obstruktives Schlafapnoe-Syndrom Logopädie, Schlafapnoe myofunktionelle Therapie, Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schlafbezogene Atemstörungen

Myofunktionelle Therapie ergänzt CPAP bzw.

Logopädische Beschreibung – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

G47.31 (Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom): Atemaussetzer im Schlaf durch Verengung der oberen Atemwege (obstruktive Schlafapnoe). Bei obstruktiver Schlafapnoe ist eine orofaziale bzw. oropharyngeale myofunktionelle Therapie ein evidenzbasierter ergänzender Baustein, der den Schweregrad bei leichter bis mittelschwerer Ausprägung und bei Kindern nach Mandeloperation senken kann. Sie ergänzt die ärztliche Behandlung (z.B. CPAP), ersetzt sie aber nicht.

Typische Störungsbilder – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Schwäche der oropharyngealen Muskulatur SF typisch

Erschlaffende Rachen- und Zungenmuskulatur, die im Schlaf die Atemwege verengt.

Ungünstige Zungenruhelage und Mundatmung SF häufig

Orofaziale Dysbalance, die die Atemwege im Schlaf begünstigt verengt.

Einfach erklärt:

Bei obstruktiver Schlafapnoe kann myofunktionelle Therapie die Rachen- und Zungenmuskulatur stärken und so die nächtliche Atmung verbessern, ergänzend zu CPAP. Logopädie ersetzt die ärztliche Behandlung nicht.

Logopädische Relevanz – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Häufigkeit selten als ergänzende Indikation
Patient*innengruppe Betroffene mit obstruktiver Schlafapnoe, auch Kinder nach Mandeloperation.
Bedeutung Myofunktionelle Therapie adjuvant

Typische logopädische Symptome – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

  • Myofunktionelle Therapie adjuvant bei Schlafapnoe (SF)
  • Dysphagie bei zentraler Ursache (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SF Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SF für G47.31 (Schlafbezogene Atemstörungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G47.31 (Schlafbezogene Atemstörungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Vorab Kassenklärung. G47.3x als Nebendiagnose, SF mit K07.x als Hauptweg.

Als Hauptcode nutzbar: Eingeschränkt. Myofunktionelle Therapie bei Schlafapnoe ist wissenschaftlich belegt, aber die Verordnungslage über Logopädie ist nicht einheitlich geklärt. Vorab mit Kasse klären.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Typische Erstverordnung – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Diagnosegruppe SF
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

  • G47.31 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Myofunktionelle Therapie als Ersatz statt als Ergänzung zu CPAP gesehen

Tipps für Ärzt*innen – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

  • G47.31: Myofunktionelle Therapie über SF als Ergänzung zur ärztlichen Behandlung, keine eigene Diagnosegruppe.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

  • Myofunktionelle Übungen können die nächtliche Atmung verbessern, ergänzend zu CPAP. Sie ersetzen die ärztliche Behandlung nicht.

Therapieverlauf – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Therapiebeginn: Ergänzend zur schlafmedizinischen Behandlung

Setting: Ambulant

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche, mit täglichem Eigenüben

Besonderheiten: Myofunktionelle Therapie ergänzt CPAP bzw. die ärztliche Behandlung, ersetzt sie nicht. Keine eigene Diagnosegruppe des Heilmittelkatalogs.

Therapieinhalte – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

  • Oropharyngeale myofunktionelle Übungen
  • Zungenruhelage und Nasenatmung
  • Eigenübungsprogramm

Diagnostik – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Erstdiagnostik – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko und Kostform bestimmen Bei Schluckproblemen
Stimm- und Sprechbefund bei Bedarf Begleitsymptome erfassen Bei Bedarf

Verlaufsdiagnostik – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation des Schluckens Kost anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Zunehmende Atemnot oder Stridor Notfall

Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.

Verschlucken mit feuchter Stimme Zeitnah

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Myofunktionelle Therapie kann den Schweregrad bei leichter bis mittelschwerer obstruktiver Schlafapnoe und bei Kindern senken, ergänzend zur ärztlichen Behandlung.

Einflussfaktoren – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

  • Schweregrad
  • Mitarbeit und Eigenübungen
  • Begleitende ärztliche Therapie
  • Therapiebeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Differentialdiagnosen – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Weitere Codes der Diagnosegruppe SF – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Häufige Fragen – G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom

Hilft myofunktionelle Therapie bei obstruktiver Schlafapnoe?

Bei leichter bis mittelschwerer Ausprägung und bei Kindern kann sie den Schweregrad senken, ergänzend zu CPAP oder anderen ärztlichen Maßnahmen. Sie ersetzt diese nicht.

Kann man obstruktives Schlafapnoe-Syndrom auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G47.31 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SF) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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