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Bedingt verordnungsfähig

G47.39 – Schlafapnoe, NNB

G47.39 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G47.39 Logopädie, Schlafapnoe-Syndrom Logopädie, Schlafapnoe myofunktionelle Therapie, Schlafapnoe, NNB Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schlafbezogene Atemstörungen

Myofunktionelle Therapie ergänzt CPAP bzw.

Logopädische Beschreibung – G47.39 Schlafapnoe, NNB

G47.39 (Schlafapnoe, NNB): Schlafapnoe-Syndrom, nicht näher bezeichnet. Bei obstruktiver Schlafapnoe ist eine orofaziale bzw. oropharyngeale myofunktionelle Therapie ein evidenzbasierter ergänzender Baustein, der den Schweregrad bei leichter bis mittelschwerer Ausprägung und bei Kindern nach Mandeloperation senken kann. Sie ergänzt die ärztliche Behandlung (z.B. CPAP), ersetzt sie aber nicht.

Typische Störungsbilder – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Schwäche der oropharyngealen Muskulatur SF typisch

Erschlaffende Rachen- und Zungenmuskulatur, die im Schlaf die Atemwege verengt.

Ungünstige Zungenruhelage und Mundatmung SF häufig

Orofaziale Dysbalance, die die Atemwege im Schlaf begünstigt verengt.

Einfach erklärt:

Bei obstruktiver Schlafapnoe kann myofunktionelle Therapie die Rachen- und Zungenmuskulatur stärken und so die nächtliche Atmung verbessern, ergänzend zu CPAP. Logopädie ersetzt die ärztliche Behandlung nicht.

Logopädische Relevanz – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Häufigkeit selten als ergänzende Indikation
Patient*innengruppe Betroffene mit obstruktiver Schlafapnoe, auch Kinder nach Mandeloperation.
Bedeutung Myofunktionelle Therapie

Typische logopädische Symptome – G47.39 Schlafapnoe, NNB

  • Myofunktionelle Therapie adjuvant bei Schlafapnoe (SF)
  • Dysphagie bei zentraler Ursache (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SF Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SF für G47.39 (Schlafbezogene Atemstörungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G47.39 (Schlafbezogene Atemstörungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Vorab Kassenklärung. G47.3x als Nebendiagnose, SF mit K07.x als Hauptweg.

Als Hauptcode nutzbar: Eingeschränkt. Myofunktionelle Therapie bei Schlafapnoe ist wissenschaftlich belegt, aber die Verordnungslage über Logopädie ist nicht einheitlich geklärt. Vorab mit Kasse klären.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Typische Erstverordnung – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Diagnosegruppe SF
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G47.39 Schlafapnoe, NNB

  • G47.39 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Myofunktionelle Therapie als Ersatz statt als Ergänzung zu CPAP gesehen

Tipps für Ärzt*innen – G47.39 Schlafapnoe, NNB

  • G47.39: Myofunktionelle Therapie über SF als Ergänzung zur ärztlichen Behandlung, keine eigene Diagnosegruppe.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G47.39 Schlafapnoe, NNB

  • Myofunktionelle Übungen können die nächtliche Atmung verbessern, ergänzend zu CPAP. Sie ersetzen die ärztliche Behandlung nicht.

Therapieverlauf – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Therapiebeginn: Ergänzend zur schlafmedizinischen Behandlung

Setting: Ambulant

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche, mit täglichem Eigenüben

Besonderheiten: Myofunktionelle Therapie ergänzt CPAP bzw. die ärztliche Behandlung, ersetzt sie nicht. Keine eigene Diagnosegruppe des Heilmittelkatalogs.

Therapieinhalte – G47.39 Schlafapnoe, NNB

  • Oropharyngeale myofunktionelle Übungen
  • Zungenruhelage und Nasenatmung
  • Eigenübungsprogramm

Diagnostik – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Erstdiagnostik – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko und Kostform bestimmen Bei Schluckproblemen
Stimm- und Sprechbefund bei Bedarf Begleitsymptome erfassen Bei Bedarf

Verlaufsdiagnostik – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation des Schluckens Kost anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Zunehmende Atemnot oder Stridor Notfall

Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.

Verschlucken mit feuchter Stimme Zeitnah

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Myofunktionelle Therapie kann den Schweregrad bei leichter bis mittelschwerer obstruktiver Schlafapnoe und bei Kindern senken, ergänzend zur ärztlichen Behandlung.

Einflussfaktoren – G47.39 Schlafapnoe, NNB

  • Schweregrad
  • Mitarbeit und Eigenübungen
  • Begleitende ärztliche Therapie
  • Therapiebeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Differentialdiagnosen – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Weitere Codes der Diagnosegruppe SF – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Häufige Fragen – G47.39 Schlafapnoe, NNB

Kann Logopädie bei Schlafapnoe helfen?

Bei der obstruktiven Form kann myofunktionelle Therapie ergänzend helfen. Bei zentraler Ursache nicht. Die Zuordnung und Behandlung erfolgt schlafmedizinisch.

Kann man Schlafapnoe-Syndrom auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G47.39 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SF) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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