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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

G51.8 – Sonstige Krankheiten des N. facialis

G51.8 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: G51.8 Logopädie, Fazialis Logopädie, Gesichtslähmung Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologische Begleitdiagnosen

G51.8 betrifft den Gesichtsnerv. Logopädie für Lippenschluss, Aussprache und orale Nahrungsaufnahme, über SP6, oft mit Physiotherapie.

Logopädische Beschreibung – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

G51.8 beschreibt unspezifische Fazialiserkrankungen. Für die logopädische Verordnung sollte G51.0 (Fazialisparese) verwendet werden, der im Katalog steht. Logopädisch relevant: Mundmotorik, Speichelkontrolle, Artikulation, Schlucksicherheit.

Typische Störungsbilder – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Gestörter Lippenschluss und Artikulation SP6 häufig

Gesichtslähmung mit Auswirkung auf Aussprache und Mundschluss.

Erschwerte orale Nahrungsaufnahme SC möglich

Austreten von Speichel oder Nahrung bei unvollständigem Lippenschluss.

Einfach erklärt:

Bei einer Gesichtslähmung (Fazialisparese) kann Logopädie helfen. Der Arzt sollte den Code G51.0 verwenden, dieser steht im Heilmittelkatalog.

Logopädische Relevanz – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Patienten mit Fazialisparese (Bell-Parese, nach OP, nach Schlaganfall)
Bedeutung Fazialisparesen werden regelmäßig logopädisch behandelt.

Grauzone-Status im Detail – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Empfohlene Hauptdiagnose – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP6 (Dysarthrie/Sprechmotorik) oder SF (orofaziale Störung) mit G51.0

Empfehlung an die Ärzt*in:

G51.0 statt G51.8 verwenden. G51.0 steht im Katalog.

Warum nicht im Katalog:

G51.0 (Fazialisparese, Bell-Parese) IST im Katalog. G51.8 und G51.9 sind zu unspezifisch und nicht gelistet.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten-mittel.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • G51.0 verwenden, steht IM Katalog
  • Wenn die genaue Ätiologie der Fazialisschädigung nicht benannt werden kann

Verordnung & Praxistipps – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Typische Erstverordnung – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

  • Nur Sprechmotorik behandelt, obwohl auch der Mundschluss beim Essen betroffen ist

Tipps für Ärzt*innen – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

  • Bei Fazialisstörung Logopädie für Mundschluss, Aussprache und orale Funktion über SP6, ggf. mit Physiotherapie kombinieren.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

  • Bei einer Gesichtslähmung kann Logopädie helfen, Mundschluss, Aussprache und Essen zu verbessern. Oft erholt sich die Lähmung gut.

Therapieverlauf – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Therapiebeginn: Möglichst früh nach Auftreten der Fazialisstörung

Setting: Ambulant, oft mit Physiotherapie

Frequenz: Meist 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Bei der akuten peripheren Fazialisparese ist die Spontanerholungsrate hoch, Therapie begleitend.

Therapieinhalte – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

  • Übungen für Lippenschluss und Gesichtsmuskulatur
  • Verbesserung von Aussprache
  • Bei Bedarf orale Nahrungsaufnahme und Speichelkontrolle

Diagnostik – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Erstdiagnostik – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale und sprechmotorische Diagnostik Lippenschluss, Aussprache und orale Nahrungsaufnahme beurteilen Zu Therapiebeginn

Verlaufsdiagnostik – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation der Gesichts- und Sprechfunktion Erholung dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Plötzliche Gesichtslähmung Sofort ärztlich

Ursache abklären, zentrale Ursache (Schlaganfall) ausschließen.

Unvollständiger Lidschluss mit Augenreizung Augenärztlich

Hornhautschutz sicherstellen.

Prognose – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Die periphere Fazialisparese erholt sich häufig gut. Logopädie unterstützt Mundschluss, Aussprache und orale Funktion. Bei bleibenden Defiziten gezielte Übungstherapie.

Einflussfaktoren – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

  • Ursache
  • Schweregrad
  • Therapiebeginn
  • Spontanerholung

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Differentialdiagnosen – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Weitere Codes der Diagnosegruppe Neurologische Begleitdiagnosen – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Häufige Fragen – G51.8 Sonstige Krankheiten des N. facialis

Hilft Logopädie bei einer Gesichtslähmung?

Ja. Logopädie übt Lippenschluss, Gesichtsbewegungen und Aussprache und unterstützt das Essen und Trinken, wenn der Mundschluss betroffen ist.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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