Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

G51.9 – Krankheit des N. facialis, nicht näher bezeichnet

G51.9 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologische Begleitdiagnosen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – G51.9 Krankheit des N. facialis, nicht näher bezeichnet

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP6 oder SF mit G51.0

Empfehlung an die Ärzt*in:

G51.0 verwenden.

Fachliche Beschreibung – G51.9 Krankheit des N. facialis, nicht näher bezeichnet

Wie G51.8 – G51.0 ist der gelistete Code.

Allgemeinverständlich – G51.9 Krankheit des N. facialis, nicht näher bezeichnet

Der Arzt sollte G51.0 statt G51.9 verwenden.

Grauzone-Status im Detail – G51.9 Krankheit des N. facialis, nicht näher bezeichnet

Warum nicht im Katalog:

Zu unspezifisch. G51.0 (Fazialisparese) ist der gelistete Code.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • G51.0 verwenden

Logopädie-Relevanz – G51.9 Krankheit des N. facialis, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit in der Praxis: selten

Seltener als G51.8.

Typische Patient*innengruppe: Patienten mit Fazialisschädigung

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.