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Bedingt verordnungsfähig

G52.7 – Krankheiten mehrerer Hirnnerven

G52.7 ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Verordnung als Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

Auch gesucht unter: G52.7 Logopädie, Hirnnervenstörung (mehrere) Logopädie, multiple Hirnnervenausfälle Logopädie, Krankheiten mehrerer Hirnnerven Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologie (ergänzend)

Kombinierte bulbäre Symptomatik, Schlucksicherheit hat Vorrang.

Logopädische Beschreibung – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

G52.7 (Krankheiten mehrerer Hirnnerven): Erkrankung mehrerer Hirnnerven mit kombinierter Beteiligung von Schlucken, Sprechen und Stimme (bulbäre Symptomatik). Die zentrale Sprachverarbeitung bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf. Logopädie behandelt die jeweils betroffene Funktion.

Typische Störungsbilder – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Bulbäre Dysphagie SC häufig und ausgeprägt

Kombinierte Schluckstörung mit hoher Aspirationsgefahr.

Dysarthrie und Dysphonie SP6 häufig

Kombinierte Sprech- und Stimmstörung.

Einfach erklärt:

Bei Hirnnervenstörung (mehrere) ist je nach Nerv die Aussprache, das Schlucken oder die Empfindung im Mundbereich betroffen. Logopädie hilft gezielt.

Logopädische Relevanz – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Hirnnervenstörung im Kopf-Hals-Bereich.
Bedeutung Neurologie → Dysarthrie/Dysphagie

Typische logopädische Symptome – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

G52.7 ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Verordnung als Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

ST1 Praxisempfehlung

G52.7 ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Verordnung als Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

SP6 Praxisempfehlung

G52.7 ist NICHT auf der KBV-Diagnoseliste für Logopädie. Verordnung als Hauptcode möglich, kein extrabudgetärer Status.

Verordnungshinweis – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Typische Erstverordnung – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

  • G52.7 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Betroffene Funktion nicht gezielt adressiert

Tipps für Ärzt*innen – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

  • G52.7: Logopädie richtet sich nach dem betroffenen Hirnnerv (Aussprache, Schlucken oder Empfindung).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

  • Je nach betroffenem Nerv hilft Logopädie bei Aussprache, Schlucken oder Mundgefühl.

Therapieverlauf – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Therapiebeginn: Sobald eine Funktionsstörung erkennbar ist

Setting: Ambulant

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Schwerpunkt richtet sich nach dem betroffenen Hirnnerv.

Therapieinhalte – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

  • Funktionsbezogene Übungen je nach Nerv
  • Kompensationsstrategien
  • Schluckberatung bei Bedarf

Diagnostik – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Erstdiagnostik – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie- und Stimmdiagnostik Sprech- und Stimmfunktion erfassen Zu Therapiebeginn
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES oft stille Aspiration objektivieren Früh

Verlaufsdiagnostik – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Therapie anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Wiederholte Atemwegsinfekte oder unklares Fieber Zeitnah

Hinweis auf stille Aspiration, die ohne Husten verläuft. Instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Ungewollter Gewichtsverlust Zeitnah

Hinweis auf Mangelernährung durch Schluckstörung.

Prognose – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Die Prognose hängt von Ursache und Erholung des Nervs ab. Logopädie verbessert die betroffene Funktion und vermittelt Kompensationsstrategien.

Einflussfaktoren – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

  • Betroffener Nerv
  • Ursache
  • Therapiebeginn
  • Erholung des Nervs

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Differentialdiagnosen – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Häufige Fragen – G52.7 Krankheiten mehrerer Hirnnerven

Was bedeutet eine bulbäre Symptomatik?

Mehrere Hirnnerven sind betroffen, sodass Schlucken, Sprechen und Stimme gemeinsam gestört sind. Logopädie behandelt diese Funktionen, Schlucksicherheit zuerst.

Kann man Hirnnervenstörung (mehrere) auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G52.7 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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