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Bedingt verordnungsfähig

G61.0 – Guillain-Barré-Syndrom

G61.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G61.0 Logopädie, Guillain-Barré-Syndrom Logopädie, GBS Logopädie, Guillain Barré Schlucken

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologie (ergänzend)

Aphasie ausgeschlossen (periphere Erkrankung). Schlucksicherheit beachten.

Logopädische Beschreibung – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

G61.0 (Guillain-Barré-Syndrom): Akute entzündliche Polyneuropathie (Guillain-Barré-Syndrom) mit aufsteigender Lähmung, oft mit Gesichts- und Schluckbeteiligung. Bei bulbärer bzw. fazialer Beteiligung stehen Dysarthrie, Dysphagie und Dysphonie im Vordergrund. Die zentrale Sprachverarbeitung bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf. Die Erholung verläuft oft über Wochen bis Monate.

Typische Störungsbilder – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Dysarthrie SP6 bei fazialer bzw. bulbärer Beteiligung

Schlaffe, kraftlose Aussprache.

Dysphagie SC bei bulbärer Beteiligung

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Dysphonie ST1 möglich

Schwache Stimme bei Kehlkopfbeteiligung.

Einfach erklärt:

Bei Guillain-Barré-Syndrom können Sprechen, Schlucken und Stimme betroffen sein, wenn die Nerven im Kopf-Hals-Bereich beteiligt sind. Logopädie unterstützt die Erholung.

Logopädische Relevanz – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Polyneuropathie bzw. Polyneuritis mit bulbärer Beteiligung.
Bedeutung Neurologie → Dysarthrie/Dysphagie

Typische logopädische Symptome – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für G61.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G61.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für G61.0 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Typische Erstverordnung – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

  • G61.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Bulbäre Beteiligung und Aspirationsrisiko unterschätzt

Tipps für Ärzt*innen – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

  • G61.0: Bei bulbärer Beteiligung Logopädie über SP6 bzw. SC, Aspirationsrisiko beachten.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

  • Logopädie hilft bei Sprech-, Schluck- und Stimmproblemen und begleitet die Erholung.

Therapieverlauf – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Erholungsphase

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: Akut höherfrequent, ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Erholung oft über Wochen bis Monate, Therapieintensität anpassen.

Therapieinhalte – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

  • Schluckmanagement mit Aspirationsschutz
  • Dysarthrietherapie
  • Stimmtherapie bei Bedarf

Diagnostik – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Erstdiagnostik – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie- und Stimmdiagnostik Sprech- und Stimmfunktion erfassen Zu Therapiebeginn
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES oft stille Aspiration objektivieren Früh

Verlaufsdiagnostik – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Therapie anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Bei der Polyneuropathie bzw. Polyneuritis ist die Erholung oft gut, kann sich aber über Wochen bis Monate ziehen.

Einflussfaktoren – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

  • Ursache
  • Schweregrad und Ausdehnung
  • Therapiebeginn
  • Allgemeinzustand

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Differentialdiagnosen – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Häufige Fragen – G61.0 Guillain-Barré-Syndrom

Welche logopädischen Folgen hat das Guillain-Barré-Syndrom?

Bei Beteiligung der Gesichts- und Schlucknerven sind Sprechen, Schlucken und Stimme betroffen. Logopädie begleitet die meist gute Erholung.

Kann man Guillain-Barré-Syndrom auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G61.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP6) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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