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Bedingt verordnungsfähig

G62.8 – Sonstige Polyneuropathien

G62.8 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G62.8 Logopädie, Polyneuropathie Logopädie, Sonstige Polyneuropathien Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologie (ergänzend)

Aphasie ausgeschlossen (periphere Erkrankung). Schlucksicherheit beachten.

Logopädische Beschreibung – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

G62.8 (Sonstige Polyneuropathien): Sonstige Polyneuropathie, die bei bulbärer Beteiligung Sprechen, Schlucken und Stimme beeinträchtigen kann. Bei bulbärer bzw. fazialer Beteiligung stehen Dysarthrie, Dysphagie und Dysphonie im Vordergrund. Die zentrale Sprachverarbeitung bleibt intakt, eine Aphasie tritt nicht auf. Die Erholung verläuft oft über Wochen bis Monate.

Typische Störungsbilder – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Dysarthrie SP6 bei fazialer bzw. bulbärer Beteiligung

Schlaffe, kraftlose Aussprache.

Dysphagie SC bei bulbärer Beteiligung

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Dysphonie ST1 möglich

Schwache Stimme bei Kehlkopfbeteiligung.

Einfach erklärt:

Bei Polyneuropathie können Sprechen, Schlucken und Stimme betroffen sein, wenn die Nerven im Kopf-Hals-Bereich beteiligt sind. Logopädie unterstützt die Erholung.

Logopädische Relevanz – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Polyneuropathie bzw. Polyneuritis mit bulbärer Beteiligung.
Bedeutung Hirnnerven-Neuropathie → Schlucken/Stimme

Typische logopädische Symptome – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für G62.8 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G62.8 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für G62.8 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Typische Erstverordnung – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

  • G62.8 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Bulbäre Beteiligung und Aspirationsrisiko unterschätzt

Tipps für Ärzt*innen – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

  • G62.8: Bei bulbärer Beteiligung Logopädie über SP6 bzw. SC, Aspirationsrisiko beachten.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

  • Logopädie hilft bei Sprech-, Schluck- und Stimmproblemen und begleitet die Erholung.

Therapieverlauf – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Erholungsphase

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: Akut höherfrequent, ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Erholung oft über Wochen bis Monate, Therapieintensität anpassen.

Therapieinhalte – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

  • Schluckmanagement mit Aspirationsschutz
  • Dysarthrietherapie
  • Stimmtherapie bei Bedarf

Diagnostik – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Erstdiagnostik – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie- und Stimmdiagnostik Sprech- und Stimmfunktion erfassen Zu Therapiebeginn
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES oft stille Aspiration objektivieren Früh

Verlaufsdiagnostik – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Therapie anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Bei der Polyneuropathie bzw. Polyneuritis ist die Erholung oft gut, kann sich aber über Wochen bis Monate ziehen.

Einflussfaktoren – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

  • Ursache
  • Schweregrad und Ausdehnung
  • Therapiebeginn
  • Allgemeinzustand

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Differentialdiagnosen – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Häufige Fragen – G62.8 Sonstige Polyneuropathien

Hat Polyneuropathie logopädische Folgen?

Wenn die Nerven für Sprechen, Schlucken oder Stimme betroffen sind, ja. Logopädie unterstützt dann die Erholung.

Kann man Polyneuropathie auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G62.8 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP6) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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