Logopädische Beschreibung – G83.5 Locked-in-Syndrom
G83.5 (Locked-in-Syndrom): Nach Schädigung des Hirnstamms (meist Basilaristhrombose) sind nahezu alle willkürlichen Bewegungen gelähmt, während Bewusstsein und Sprachverständnis erhalten bleiben. Es bestehen eine Anarthrie, also der vollständige Verlust der Lautsprache, und eine schwere Dysphagie. Eine Aphasie liegt nicht vor. Der Aufbau unterstützter Kommunikation, oft über Augenbewegungen, ist die zentrale logopädische Aufgabe.
Typische Störungsbilder – G83.5 Locked-in-Syndrom
Vollständiger Verlust der Lautsprache bei erhaltenem Sprachverständnis.
Ausgeprägte Schluckstörung, meist mit Sondenernährung.
Aufbau von Kommunikation über Augenbewegungen, Blinzeln oder elektronische Hilfen.
Beim Locked-in-Syndrom ist der Körper fast vollständig gelähmt, das Denken und Sprachverständnis bleiben aber erhalten. Logopädie baut Kommunikationswege auf, oft über die Augen, und behandelt das Schlucken.
Logopädische Relevanz – G83.5 Locked-in-Syndrom
| Häufigkeit | sehr selten |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Betroffene nach Hirnstammschädigung, meist Basilaristhrombose. |
| Bedeutung | AAC/Kommunikation |
Typische logopädische Symptome – G83.5 Locked-in-Syndrom
- Dysarthrie (SP6)
- Dysphagie (SC)
- Stimmstörung (ST1)
Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G83.5 Locked-in-Syndrom
Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:
Verordnungshinweis – G83.5 Locked-in-Syndrom
Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.
Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.
Als Nebendiagnose: Ja
Verordnung & Praxistipps – G83.5 Locked-in-Syndrom
Typische Erstverordnung – G83.5 Locked-in-Syndrom
| Diagnosegruppe | SP6 |
|---|---|
| Leitsymptomatik | SP6a |
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
| Hausbesuch | Ggf. bei eingeschränkter Mobilität |
| Dringlicher Behandlungsbedarf | Nein |
| Therapiebericht | Ja |
Häufige Verordnungsfehler – G83.5 Locked-in-Syndrom
- G83.5 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
- Kommunikationsaufbau nicht früh genug begonnen
Tipps für Ärzt*innen – G83.5 Locked-in-Syndrom
- G83.5: Logopädie über SP6, Schwerpunkt unterstützte Kommunikation und Schlucken. Früh beginnen, Angehörige einbinden.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – G83.5 Locked-in-Syndrom
- Auch wenn der Körper gelähmt ist, bleibt das Verstehen erhalten. Logopädie baut Wege auf, sich zu verständigen, oft über die Augen.
Therapieverlauf – G83.5 Locked-in-Syndrom
Therapiebeginn: So früh wie möglich, sobald der Zustand stabil ist
Setting: Stationär, Reha, ambulant, mit intensiver Angehörigenarbeit
Frequenz: Anfangs hochfrequent, dann nach Bedarf
Besonderheiten: Bewusstsein und Sprachverständnis sind erhalten, die Kommunikation steht im Mittelpunkt. Enge Einbindung von Angehörigen.
Therapieinhalte – G83.5 Locked-in-Syndrom
- Aufbau eines Kommunikationssystems über Augenbewegungen oder Blinzeln
- Einsatz elektronischer Kommunikationshilfen
- Schluckdiagnostik und vorsichtiges Schlucktraining
- Anleitung der Angehörigen und Pflegenden
Diagnostik – G83.5 Locked-in-Syndrom
Erstdiagnostik – G83.5 Locked-in-Syndrom
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Dysarthrie- und Stimmdiagnostik | Sprech- und Stimmfunktion erfassen | Zu Therapiebeginn |
| Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES | oft stille Aspiration objektivieren | Früh |
Verlaufsdiagnostik – G83.5 Locked-in-Syndrom
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Reevaluation | Therapie anpassen | In sinnvollen Abständen |
Red Flags – G83.5 Locked-in-Syndrom
Hinweis auf stille Aspiration, die ohne Husten verläuft. Instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.
Hinweis auf Mangelernährung durch Schluckstörung.
Prognose – G83.5 Locked-in-Syndrom
Die Prognose hängt vom Ausmaß der Hirnstammschädigung und der Erholung ab. Mit unterstützter Kommunikation gelingt fast immer eine Verständigung, eine Erholung der Lautsprache ist möglich, aber nicht sicher.
Einflussfaktoren – G83.5 Locked-in-Syndrom
- Ausmaß der Hirnstammschädigung
- Erholungsverlauf
- Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen
- Einbindung der Angehörigen
Verwandte Codes – G83.5 Locked-in-Syndrom
Differentialdiagnosen – G83.5 Locked-in-Syndrom
Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G83.5 Locked-in-Syndrom
Häufige Fragen – G83.5 Locked-in-Syndrom
Kann man sich beim Locked-in-Syndrom verständigen?
Ja. Denken und Sprachverständnis bleiben erhalten. Mit logopädischer Hilfe wird Kommunikation aufgebaut, häufig über Augenbewegungen oder Blinzeln, oft mit elektronischen Hilfen.
Kann man Locked-in-Syndrom auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?
G83.5 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP6) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.