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Bedingt verordnungsfähig

G83.5 – Locked-in-Syndrom

G83.5 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G83.5 Logopädie, Locked-in-Syndrom Logopädie, Locked-in Logopädie, unterstützte Kommunikation Locked-in

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologie (ergänzend)

Bewusstsein und Verständnis erhalten. Kommunikation steht im Mittelpunkt, keine Aphasie.

Logopädische Beschreibung – G83.5 Locked-in-Syndrom

G83.5 (Locked-in-Syndrom): Nach Schädigung des Hirnstamms (meist Basilaristhrombose) sind nahezu alle willkürlichen Bewegungen gelähmt, während Bewusstsein und Sprachverständnis erhalten bleiben. Es bestehen eine Anarthrie, also der vollständige Verlust der Lautsprache, und eine schwere Dysphagie. Eine Aphasie liegt nicht vor. Der Aufbau unterstützter Kommunikation, oft über Augenbewegungen, ist die zentrale logopädische Aufgabe.

Typische Störungsbilder – G83.5 Locked-in-Syndrom

Anarthrie SP6 definierend

Vollständiger Verlust der Lautsprache bei erhaltenem Sprachverständnis.

Schwere Dysphagie SC definierend

Ausgeprägte Schluckstörung, meist mit Sondenernährung.

Bedarf an unterstützter Kommunikation SP6 zentral

Aufbau von Kommunikation über Augenbewegungen, Blinzeln oder elektronische Hilfen.

Einfach erklärt:

Beim Locked-in-Syndrom ist der Körper fast vollständig gelähmt, das Denken und Sprachverständnis bleiben aber erhalten. Logopädie baut Kommunikationswege auf, oft über die Augen, und behandelt das Schlucken.

Logopädische Relevanz – G83.5 Locked-in-Syndrom

Häufigkeit sehr selten
Patient*innengruppe Betroffene nach Hirnstammschädigung, meist Basilaristhrombose.
Bedeutung AAC/Kommunikation

Typische logopädische Symptome – G83.5 Locked-in-Syndrom

  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G83.5 Locked-in-Syndrom

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für G83.5 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G83.5 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für G83.5 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G83.5 Locked-in-Syndrom

Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G83.5 Locked-in-Syndrom

Typische Erstverordnung – G83.5 Locked-in-Syndrom

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G83.5 Locked-in-Syndrom

  • G83.5 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Kommunikationsaufbau nicht früh genug begonnen

Tipps für Ärzt*innen – G83.5 Locked-in-Syndrom

  • G83.5: Logopädie über SP6, Schwerpunkt unterstützte Kommunikation und Schlucken. Früh beginnen, Angehörige einbinden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G83.5 Locked-in-Syndrom

  • Auch wenn der Körper gelähmt ist, bleibt das Verstehen erhalten. Logopädie baut Wege auf, sich zu verständigen, oft über die Augen.

Therapieverlauf – G83.5 Locked-in-Syndrom

Therapiebeginn: So früh wie möglich, sobald der Zustand stabil ist

Setting: Stationär, Reha, ambulant, mit intensiver Angehörigenarbeit

Frequenz: Anfangs hochfrequent, dann nach Bedarf

Besonderheiten: Bewusstsein und Sprachverständnis sind erhalten, die Kommunikation steht im Mittelpunkt. Enge Einbindung von Angehörigen.

Therapieinhalte – G83.5 Locked-in-Syndrom

  • Aufbau eines Kommunikationssystems über Augenbewegungen oder Blinzeln
  • Einsatz elektronischer Kommunikationshilfen
  • Schluckdiagnostik und vorsichtiges Schlucktraining
  • Anleitung der Angehörigen und Pflegenden

Diagnostik – G83.5 Locked-in-Syndrom

Erstdiagnostik – G83.5 Locked-in-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie- und Stimmdiagnostik Sprech- und Stimmfunktion erfassen Zu Therapiebeginn
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES oft stille Aspiration objektivieren Früh

Verlaufsdiagnostik – G83.5 Locked-in-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Therapie anpassen In sinnvollen Abständen

Red Flags – G83.5 Locked-in-Syndrom

Wiederholte Atemwegsinfekte oder unklares Fieber Zeitnah

Hinweis auf stille Aspiration, die ohne Husten verläuft. Instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Ungewollter Gewichtsverlust Zeitnah

Hinweis auf Mangelernährung durch Schluckstörung.

Prognose – G83.5 Locked-in-Syndrom

Die Prognose hängt vom Ausmaß der Hirnstammschädigung und der Erholung ab. Mit unterstützter Kommunikation gelingt fast immer eine Verständigung, eine Erholung der Lautsprache ist möglich, aber nicht sicher.

Einflussfaktoren – G83.5 Locked-in-Syndrom

  • Ausmaß der Hirnstammschädigung
  • Erholungsverlauf
  • Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen
  • Einbindung der Angehörigen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G83.5 Locked-in-Syndrom

Differentialdiagnosen – G83.5 Locked-in-Syndrom

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G83.5 Locked-in-Syndrom

Häufige Fragen – G83.5 Locked-in-Syndrom

Kann man sich beim Locked-in-Syndrom verständigen?

Ja. Denken und Sprachverständnis bleiben erhalten. Mit logopädischer Hilfe wird Kommunikation aufgebaut, häufig über Augenbewegungen oder Blinzeln, oft mit elektronischen Hilfen.

Kann man Locked-in-Syndrom auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G83.5 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP6) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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