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Bedingt verordnungsfähig

G91.1 – Hydrocephalus obstructivus

G91.1 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: G91.1 Logopädie, Hydrozephalus (obstruktiv) Logopädie, obstruktiver Hydrozephalus Logopädie, Hydrocephalus obstructivus Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Neurologie (ergänzend)

Nach Shuntanlage reevaluieren. Kognition, Sprechen und Schlucken beachten.

Logopädische Beschreibung – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

G91.1 (Hydrocephalus obstructivus): Aufstau des Nervenwassers durch eine Abflussbehinderung (obstruktiver Hydrozephalus). Logopädisch relevant sind kognitive Kommunikationsstörungen, Dysarthrie und Dysphagie. Nach Ableitung (Shunt) können sich Symptome bessern. Die Therapie richtet sich nach dem Verlauf.

Typische Störungsbilder – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Aphasie SP5 bei kortikaler Beteiligung

Wortfindung, Verständnis, Lesen und Schreiben betroffen.

Dysarthrie SP6 häufig

Verwaschenes, mühsames Sprechen.

Dysphagie SC häufig

Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 möglich

Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Gesprächsführung betroffen.

Einfach erklärt:

Bei Hydrozephalus (obstruktiv) kann sich Nervenwasser stauen und Denken, Sprechen und Schlucken beeinträchtigen. Logopädie behandelt die betroffenen Funktionen, oft begleitend zur ärztlichen Behandlung.

Logopädische Relevanz – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Hydrozephalus, Erwachsene und Kinder.
Bedeutung Neurologie → Dysarthrie/Aphasie/Dysphagie

Typische logopädische Symptome – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP5 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP5 für G91.1 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für G91.1 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für G91.1 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für G91.1 (Neurologie (ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Neurologischen Code als Hauptdiagnose + korrekte DG und Leitsymptomatik.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode, wenn die neurologische Erkrankung zu einer logopädisch behandelbaren Symptomatik führt. Die meisten neurologischen Codes werden von Kassen akzeptiert, wenn die DG plausibel ist.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Typische Erstverordnung – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Diagnosegruppe SP5
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

  • G91.1 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Reevaluation nach Shuntanlage versäumt

Tipps für Ärzt*innen – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

  • G91.1: Logopädie bei kognitiven, Sprech- oder Schluckproblemen über SP5 bzw. SC, nach Shuntanlage reevaluieren.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

  • Logopädie hilft bei Denk-, Sprech- und Schluckproblemen. Nach einer Ableitung lohnt sich eine erneute Beurteilung.

Therapieverlauf – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Therapiebeginn: Bei kognitiven, Sprech- oder Schluckproblemen, auch nach Shuntanlage

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Reevaluation nach Shuntanlage sinnvoll, da sich Symptome ändern können.

Therapieinhalte – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

  • Kognitiv-kommunikative Therapie
  • Dysarthrietherapie
  • Dysphagiemanagement bei Bedarf

Diagnostik – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Erstdiagnostik – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie-, Dysarthrie- und kognitiv-kommunikative Diagnostik Art und Schwere erfassen Sobald kooperationsfähig
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen Früh

Verlaufsdiagnostik – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Wiederholte Atemwegsinfekte oder unklares Fieber Zeitnah

Hinweis auf stille Aspiration, die ohne Husten verläuft. Instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Ungewollter Gewichtsverlust Zeitnah

Hinweis auf Mangelernährung durch Schluckstörung.

Prognose – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Nach Ableitung können sich Symptome bessern. Logopädie unterstützt Kommunikation und Schlucken.

Einflussfaktoren – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

  • Ursache und Verlauf
  • Ansprechen auf Shuntanlage
  • Therapiebeginn
  • Begleiterkrankungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Differentialdiagnosen – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP5 – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Häufige Fragen – G91.1 Hydrocephalus obstructivus

Hilft Logopädie bei Hydrozephalus (obstruktiv)?

Ja, bei Denk-, Sprech- oder Schluckproblemen. Nach einer Shuntanlage können sich die Symptome bessern, eine erneute logopädische Beurteilung ist sinnvoll.

Kann man Hydrozephalus (obstruktiv) auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

G91.1 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP5) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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