Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

H81.0 – Morbus Menière

H81.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Hörstörungen (ergänzend)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – H81.0 Morbus Menière

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP4 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP4 bei Hörstörung.

SP1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP1 bei Hörstörung.

Verordnungshinweis – H81.0 Morbus Menière

Gelisteten H90/H91-Code bevorzugen.

Als Hauptcode nutzbar: Eingeschränkt. Die gelisteten H90/H91-Codes bevorzugen.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – H81.0 Morbus Menière

Schwerhörigkeit/Schwindel

Typische logopädische Symptome – H81.0 Morbus Menière

  • Schwerhörigkeit mit Sprachverlust (SP4)
  • Sprachentwicklungsstörung bei Kindern (SP1)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.