Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

H91.8 – Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust

H91.8 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Hörstörungen

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – H91.8 Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP4 (Stimm-/Sprachstörung bei Schwerhörigkeit) oder SP1 (bei Kindern mit Hörminderung)

Empfehlung an die Ärzt*in:

Möglichst einen gelisteten H90/H91-Code wählen (H90.0, H90.3, H90.5, H91.9). H91.8 als Nebendiagnose.

Fachliche Beschreibung – H91.8 Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust

H91.8 (Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust): Unspezifischer Hörverlust. Logopädisch relevant für Hör-Sprach-Training, Cochlea-Implantat-Nachsorge, auditives Training. Die Verordnung sollte über einen gelisteten Schwerhörigkeits-Code erfolgen.

Allgemeinverständlich – H91.8 Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust

Bei Schwerhörigkeit kann Logopädie helfen (z.B. Hörtraining, Sprachtherapie). Der Code H91.8 steht aber nicht im Heilmittelkatalog. Der Arzt kann einen ähnlichen, gelisteten Code verwenden.

Grauzone-Status im Detail – H91.8 Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust

Warum nicht im Katalog:

Unspezifischer Hörverlust. Im Katalog gelistete H90/H91-Codes: H90.0, H90.3, H90.4, H90.5, H91.3, H91.9. Nicht alle Schwerhörigkeitsformen wurden aufgenommen.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung möglich. Einseitige oder unspezifische Varianten sind problematisch.

Wann trotzdem relevant:
  • Einen der gelisteten H90/H91-Codes wählen wenn klinisch vertretbar
  • Im Katalog: H90.0 (SL beidseitig), H90.3 (SN einseitig), H90.4 (SN NNB), H90.5 (SN beidseitig), H91.3 (Taubstummheit), H91.9 (Hörverlust NNB)
  • Bei SP4 (Hörstörung mit Sprachverlust) oder SP1 (bei Kindern mit Hörminderung)

Logopädie-Relevanz – H91.8 Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust

Häufigkeit in der Praxis: selten

Schwerhörigkeitsbehandlung ist ein Teilbereich der Logopädie.

Typische Patient*innengruppe: Kinder und Erwachsene mit Schwerhörigkeit

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.