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Bedingt verordnungsfähig

J95.0 – Tracheostoma-Funktionsstörung

J95.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: J95.0 Logopädie, Tracheostoma-Funktionsstörung Logopädie, Heiserkeit Stimmtherapie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Atemwege und Kehlkopf (ergänzend)

Ärztliche Abklärung vorausgesetzt, Ursachen mitbehandeln.

Logopädische Beschreibung – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

J95.0 (Tracheostoma-Funktionsstörung): Funktionsstörung im Zusammenhang mit einem Tracheostoma, mit Auswirkung auf Stimme, Sprechen und Schlucken. Logopädisch steht eine Stimmstörung im Vordergrund, je nach Befund kommen Schluck- oder Atembeschwerden hinzu. Die Stimmtherapie erfolgt in Abstimmung mit HNO bzw. Phoniatrie.

Typische Störungsbilder – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Erschwertes Sprechen mit Trachealkanüle ST1 häufig

Stimmgebung und Sprechen über Sprechventil.

Dysphagie SC häufig

Schluckstörung mit Aspirationsrisiko bei liegender Kanüle.

Einfach erklärt:

Bei Tracheostoma-Funktionsstörung ist meist die Stimme betroffen, teils auch Atmung oder Schlucken. Logopädie hilft mit Stimmtherapie, zusammen mit der HNO-ärztlichen Behandlung.

Logopädische Relevanz – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Häufigkeit regelmäßig
Patient*innengruppe Betroffene mit Kehlkopf- bzw. Stimmstörung.
Bedeutung Stimme/Trachealkanüle

Typische logopädische Symptome – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

  • Stimmstörung (ST1/ST2)
  • Trachealkanülen-Management
  • Dysphagie (SC)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

ST1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: ST1 bei Kehlkopf-/Stimmerkrankung.

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK: SC bei Kehlkopf-/Stimmerkrankung.

Verordnungshinweis – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Larynx-/Atemwegscode als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei Kehlkopf-/Atemwegserkrankungen mit Stimm-/Schluckbeteiligung.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Typische Erstverordnung – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Diagnosegruppe ST1
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

  • J95.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Stimmtherapie ohne Abklärung bzw. ohne Behandlung der Ursache

Tipps für Ärzt*innen – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

  • J95.0: Nach ärztlicher Abklärung Stimmtherapie über ST1, Ursachen wie Reflux oder Stimmbelastung mitbehandeln.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

  • Logopädie hilft der Stimme. Die HNO-ärztliche Abklärung und Behandlung der Ursache gehören dazu.

Therapieverlauf – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Therapiebeginn: Bei anhaltender Stimm- bzw. Atemproblematik, nach ärztlicher Abklärung

Setting: Ambulant, mit HNO bzw. Phoniatrie

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Ursächliche Faktoren wie Reflux, Rauchen oder Stimmbelastung mitbehandeln, ärztliche Abklärung vorausgesetzt.

Therapieinhalte – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

  • Stimmtherapie und Stimmhygiene
  • Atem- und Sprechtechniken
  • Schluckberatung bei Bedarf
  • bei Reflux Räusper- und Verhaltensberatung

Diagnostik – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Erstdiagnostik – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Stimmdiagnostik, in Abstimmung mit HNO bzw. Phoniatrie Stimmfunktion und Befund erfassen Zu Therapiebeginn
Schluck- und Atembefund bei Bedarf Begleitsymptome erfassen Bei Bedarf

Verlaufsdiagnostik – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation der Stimme Fortschritt dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Ungewollter Gewichtsverlust Zeitnah

Hinweis auf Mangelernährung durch Schluckstörung.

Prognose – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Mit Stimmtherapie und Behandlung der Ursache bessert sich die Stimme meist deutlich. Der Verlauf hängt vom Befund ab.

Einflussfaktoren – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

  • Art und Schwere des Befunds
  • Ursächliche Faktoren
  • Stimmbelastung
  • Therapiebeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Differentialdiagnosen – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Weitere Codes der Diagnosegruppe ST1 – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Häufige Fragen – J95.0 Tracheostoma-Funktionsstörung

Kann man mit einem Tracheostoma sprechen und schlucken?

Oft ja, mit logopädischer Anleitung, einem Sprechventil und Schlucktraining. Das Kanülenmanagement erfolgt interdisziplinär.

Kann man Tracheostoma-Funktionsstörung auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

J95.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft ST1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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