Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

K07.6 – Krankheiten des Temporomandibulargelenkes (TMJ/CMD)

K07.6 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Orofaziale Erkrankungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – K07.6 Krankheiten des Temporomandibulargelenkes (TMJ/CMD)

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SF Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für K07.6 (Orofaziale Erkrankungen).

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für K07.6 (Orofaziale Erkrankungen).

Verordnungshinweis – K07.6 Krankheiten des Temporomandibulargelenkes (TMJ/CMD)

Orofazialer Code + SF oder SC.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Code bei orofazialen Funktionsstörungen mit Logopädie-Bezug.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – K07.6 Krankheiten des Temporomandibulargelenkes (TMJ/CMD)

Mundöffnung → Schlucken/Sprechen

Typische logopädische Symptome – K07.6 Krankheiten des Temporomandibulargelenkes (TMJ/CMD)

  • CMD/Mundöffnungsstörung (SF)
  • Hypersalivation (SF/SC)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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